Krüger-Urteil von Anklage und Verteidigung angefochten
Das Urteil des Berner Wirtschaftsstrafgerichts gegen den Immobilienpleitier Peter Krüger wird von Anklage und Verteidigung angefochten. Der Ende April zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus Verurteilte behält sich zudem ein zweites Haftentlassungsgesuch vor
Der 59-jährige Immobilienpleitier war am vergangenen 28. April wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung zu dreieinhalb Jahre Zuchthaus bei Anrechnung von acht Monaten Auslieferungs- und Untersuchungshaft verurteilt worden.
Wegen Fluchtgefahr und unter Hinweis auf ein verbleibendes, ansehnliches Vermögen wurde er noch im Gerichtssaal verhaftet.
Staatsanwalt Beat Schnell, der mit der Forderung nach viereinhalb Jahren Zuchthaus unterlegen war, hat gegen das Urteil vollumfänglichappelliert, wie das Berner Wirtschaftsstrafgericht am Montag (08.05.) auf Anfrage erklärte.
Krügers Verteidiger Patrick Lafranchi, der erfolglos auf Freispruch plädiert hatte, teilte am Abend den Entscheid seines Mandanten mit, das Urteil ebenfalls anzufechten.
Krüger behalte sich zudem vor, ein zweites Haftentlassungsgesuch beim Haftgericht einzureichen, schreibt Lafranchi weiter.
Ob ein Beschwerde gegen das am vergangenen Freitag (05.05.) abgelehnte erste Haftentlassungesuch folgt, blieb vorerst offen.
Laut dem erstistanzlichen Urteil hatte Krüger in klarer Bereicherungsabsicht und aus Gewinnsucht seinen Gesellschaften Vermögenswerte entnommen und seine Gläubiger um rund 30 Mio.Schweizer Franken gebracht.
Die Rede war von hoher krimineller Energie. Zugute gehalten wurde ihm, dass er bis fast zu Schluss für eine Nachlassstundung gekämpft und nach Sanierungsmöglichkeiten gesucht habe.
Laut Gericht hatte auch die Berner Kantonalbank den Optimismus des späteren Pleitiers gestärkt, indem sie ihm noch im Mai 1991 ein Darlehen von 905’000 Franken gegeben habe.
Krüger war im Februar 1996 auf den Cayman-Inseln erstmals verhaftet und im Mai
1997 in die Schweiz ausgeliefert worden.
swissinfo und Agenturen
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