Mannesmann-Affäre: Es wird konkret
In der Abfindungs-Affäre sollen die beschuldigten sechs Top-Manager einen Schaden von knapp 60 Mio. Euro angerichtet haben.
Die Ermittler bestätigten am Dienstag offiziell die Anklage – unter anderem gegen den Schweizer Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank.
Dem Chef der Deutschen Bank und ehemaligen Aufsichtsrat bei Mannesmann droht ein Prozess wegen besonders schwerer Untreue. Im Falle einer Verurteilung könnte das Strafmass bis zu zehn Jahre Haft betragen.
5 Weitere Personen im Visier
Neben Josef Ackermann sind auch IG Metall-Chef Klaus Zwickel – ebenfalls ehemaliger Aufsichtsrat bei Mannesmann – und der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser angeklagt.
Zu den weiteren Angeschuldigten zählen der ehemalige Mannesmann- Aufsichtsratschef Joachim Funk, Betriebsratschef Jürgen Ladberg und Personalchef Dietmar Droste, gegen den als einzigen nur wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt wird.
Verstoss gegen das Aktienrecht
Der bei der «unfreundlichen» Übernahme von Mannesmann durch Vodafone von den Beschuldigten verursachte Schaden liege zwischen 39 und 57 Mio. Euro, sagte der Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Hans-Reinhard Henke.
Mehrere Zahlungen von Prämien und Pensionen hätten den Interessen des Unternehmens und den Bestimmungen des Aktienrechts widersprochen. Besonders die «Anerkennungsprämien» hätten «allein der Bereicherung der Begünstigten» gedient, nicht dem Wohl des Unternehmens.
Es handle sich um «bewusste Schädigungen des Gesellschaftsvermögens und um schwer wiegende Pflichtverletzungen».
Alle wussten Bescheid
Essers Darstellung, wonach mit den Prämien seine Leistungen besonders hinsichtlich des Börsenkurses honoriert werden sollten, ist nach Ansicht der Staatsanwälte widerlegt. Ebenso seine Aussage, er habe auf die Sonderzahlungen keinen Einfluss genommen.
Esser und Funk hätten sich als Gegenleistung für ihre Zustimmung zu einer Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone erhebliche Sonderzahlungen zusichern lassen und sich so über ihre nach dem Aktienrecht festgelegten Zuständigkeiten hinweggesetzt.
Zwickel und Ackermann hätten die Beschlüsse mit durchgesetzt, obwohl sie von deren Rechtswidrigkeit gewusst hätten, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Frist von 2 Monaten
Die Anklageschrift umfasst 460 Seiten, die Prozessakten 31 Bände. Die Ankläger haben 61 Zeugen benannt, darunter auch Wirtschaftsprüfer der damals für Mannesmann tätigen KPMG.
Das Düsseldorfer Landgericht hat den Verteidigern eine zweimonatige Frist für Stellungnahmen eingeräumt. Danach wird entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird und damit in einen der spektakulärsten Wirtschafts-Strafprozesse in Deutschland mündet.
swissinfo und Agenturen
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