Milosevic-Konten gesperrt
Die Schweizer Behörden haben Konten aus dem Umfeld des ehemaligen serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic gesperrt. Untersuchungen gegen eine Genfer Firma wurden fallen gelassen.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat auf Ersuchen jugoslawischer Behörden im Fall Milosevic weitere Konten von Vertretern des früheren Regimes sperren lassen.
Jugoslawische Behörden ermitteln gegen Milosevic und weitere Vertreter des ehemaligen Regimes wegen illegaler Bereicherung.
Auf Grund eines ersten Rechtshilfe-Gesuchs im August wurden bereits 9 Mio. Franken gesperrt.
Neue Gesuche
Die jugoslawischen Behörden hatten Anfang November zwei weitere Rechtshilfe-Gesuche an die Schweiz gestellt, wie das BJ am Donnerstag mitteilte. Die Schweiz wurde darin um die Sperrung von Bankkonten und der Zustellung von Unterlagen ersucht.
Das BJ entsprach den neuen Gesuchen und liess Konten der fünf Angeschuldigten bis zum Ende der Rechtshilfe sperren. Zudem wurde die Erhebung der Banken-Dokumentation angeordnet.
Betroffen sind je eine Bank in Zürich, Genf und Lugano. Bis jetzt ist die Höhe der neu gesperrten Vermögenswerte noch nicht bekannt.
Sperre verlängert – trotz unvollständigem Gesuch
Auf Grund des ersten Rechtshilfe-Gesuchs im August waren vorsorglich Konten von vier Angeschuldigten auf zwei Banken in Zürich und einer Bank in Lugano gesperrt worden.
Die Schweiz forderte die jugoslawischen Behörden auf, das unvollständige Gesuch innerhalb von drei Monaten zu ergänzen. Dies geschah bisher nicht, dennoch liess das BJ die vorsorgliche Sperre um drei Monate verlängern.
Verfahren eingestellt
Derweil stellte das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Mitte Dezember ein Verfahren gegen eine Genfer Firma ein. Diese war verdächtigt geworden, gegen das Wirtschafts-Embargo über Jugoslawien vom Juni 1999 verstossen zu haben.
Die Untersuchung betraf Zahlungen der Schweizer Firma für zwei Lieferungen Rohgold von 42 und 59 Kilogramm vom September sowie Oktober 2000 aus Jugoslawien an eine Firma in Zypern. Diese soll von den jugoslawischen Behörden kontrolliert worden sein.
Die Ergebnisse der Untersuchung erbrachten keine ausreichenden Beweise. Deshalb stellte das seco das Verfahren ein.
swissinfo und Agenturen
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