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Moratorium in EU verboten

Auf diesem deutschen Feld wurde unwissentlich Gen-Saatgut ausgebracht. Oberösterreich wollte sich vor solchen Fällen schützen – und unterlag. Keystone Archive

Ein Gentech-Moratorium wie jenes, über das die Schweiz abstimmt, wäre in der Europäischen Union nicht erlaubt.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang Oktober 2005 entschieden.

Für die Initianten der schweizerischen Gentechfrei-Volksinitiative ist es gut, dass die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist. Denn ihre Initiative, über die das Schweizer Volk am 27. November abstimmt, wäre in der EU rechtlich nicht zugelassen.

Dies zeigt ein Urteil, das der Europäische Gerichtshofs (EuGH) am 5. Oktober 2005 gefällt hat: Der EuGH verbot ein Gentech-Moratorium in Oberösterreich.

Oberösterreich wollte Moratorium

Das österreichische Bundesland wollte auf seinem Territorium ziemlich genau dasselbe erreichen, was die Gentechfrei-Initiative für die Schweiz anstrebt: Der Anbau von Gentechpflanzen in der Landwirtschaft sollte vorerst für mehrere Jahre verboten werden.

Auch das Ziel des Moratoriums ist hüben wie drüben dasselbe: Man will die konventionell und biologisch wirtschaftenden Bauern vor Verunreinigungen schützen, die von Gentechpflanzen auf Nachbarfeldern ausgehen könnten.

Die so genannte Koexistenz von Gentechnik und natürlicher Landwirtschaft sei nicht möglich, hatten die Oberösterreicher argumentiert.

Starkes Signal an alle EU-Länder

Für den EuGH wurde jedoch der Nachweis nicht erbracht, “dass das Gebiet des Landes Oberösterreich über ein ungewöhnliches oder einzigartiges Ökosystem verfügt”.

Dies hätte Oberösterreich beweisen müssen, um eine Ausnahme von den strikten EU-Regeln zu erhalten. Denn grundsätzlich gilt: Gentechpflanzen, die von Brüssel bewilligt sind, dürfen überall in der EU angebaut werden.

“Das Urteil ist ein sehr starkes Signal an die EU-Mitgliedstaaten, dass ein flächendeckendes Anbauverbot den Regeln des EU-Binnenmarktes widerspricht”, erklärte die Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.

Urteil wird Widerstand nicht stoppen

Das Urteil ist eine Niederlage für die rund 160 Regionen in Europa, die sich bisher zu gentechnikfreien Zonen erklärt haben.

Klein beigeben werden sie aber kaum. “Die Bewegung gegen gentechnisch verändertes Saatgut wird nicht durch ein Urteil gestoppt”, erklärte die Umweltorganisation “Friends of the Earth” in Brüssel.

In Österreich haben andere Bundesländer bereits vorsorglich so strenge Regeln für den Gentech-Anbau beschlossen, dass dieser faktisch wohl verhindert wird.

Schweiz schaut nach Brüssel

Das EU-Urteil freut die Gegner der Gentechfrei-Initiative in der Schweiz: Die EU habe schon früher auf wissenschaftlicher Basis nachgewiesen, dass eine Koexistenz von gentechnischer und konventioneller Landwirtschaft möglich sei, argumentierte der freisinnige Nationalrat Johannes Randegger: “Das Urteil zeigt, dass Moratorien überflüssig sind.”

Anders sieht dies natürlich die grüne Nationalrätin Maya Graf vom Initiativkomitee: “Die europäische Bevölkerung ist mehrheitlich gegen Gentechnologie in der Nahrung. Sie beneidet uns um die Möglichkeit, demokratisch über diese Frage zu entscheiden.”

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Die Volksinitiative “für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft” fordert, dass in der Schweizer Landwirtschaft während fünf Jahren keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden dürfen. Das Volk stimmt am 27. November darüber ab.

Ein ähnliches Moratorium hatte auch die Provinz Oberösterreich von der EU gefordert: Der EU-Gerichtshof wollte davon aber nichts wissen und hat das Begehren abgelehnt.

Damit dürfen in allen EU-Ländern alle Gentech-Pflanzen gefplanzt werden, welche Brüssel zugelassen hat.

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