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Neutralität

Die immerwährende Neutralität der Eidgenossenschaft geht zurück auf die Schlacht bei Marignano in Italien (1515), die sie gegen die Franzosen verloren hatte. Dies markierte das Ende der Militärpolitik der alten helvetischen Konföderation.

Am 20. November 1815 anerkannten die Vertragsstaaten des Wiener Kongresses die Neutralität der Schweiz.

Neutralität bedeutet im Bereich der Staatenwelt die Nichtbeteiligung an einem bewaffneten Konflikt zwischen anderen Staaten.

Die schweizerische Neutralität kennzeichnen heute drei Merkmale: sie ist selbst gewählt, dauernd (nicht mehr immerwährend) und bewaffnet.

1993 sagte sich der Bundesrat (Landesregierung) los vom Prinzip der “integralen” Neutralität. Seither kann die Schweiz auch multilaterale wirtschaftliche und sogar militärische Zwangsmassnahmen ergreifen.

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