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Öffnungszeiten: Anderes Land, andere Norm

Sonntagseinkäufe in der Weihnachtszeit haben sich in der Schweiz eingebürgert. Keystone Archive

Die Normen bezüglich Ladenöffnungs-Zeiten am Sonntag variieren innerhalb der OECD-Länder ziemlich stark.

Die USA, Kanada, Tschechien, Ungarn und Irland gehören zu den liberalsten, die Schweiz, Deutschland, Österreich und Norwegen zu den restriktivsten.

In Hinblick auf die Abstimmung am 27. November über die Ladenöffnungs-Zeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs hat das Staatssekretariat für Wirtschaft seco die Agentur econcept mit einer Studie beauftragt.

Diese zeigt den internationalen Kontext auf, innerhalb welchem in der Schweiz die Diskussion über die sonntäglichen Ladenöffnungs-Zeiten geführt wird.

Im vergangenen August ist diese Studie mit dem Titel «Volkswirtschaftliche Auswirkungen flexibler Ladenöffnungszeiten» veröffentlicht worden. Der Situations-Beschrieb im Bericht wird auch von den Gewerkschaften, die gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten sind, bestätigt.

Markante Veränderungen fast überall

Laut der Studie hat sich in den letzten Jahren in den meisten europäischen Staaten eine markante Verlängerung der Öffnungszeiten ergeben.

Diese Tendenz lässt sich erklären durch die gesellschaftlichen Entwicklungen der verschiedenen Staaten. Neue Familienstrukturen, die zunehmende Arbeitsmarkt-Beteiligung von Frauen, die «24-Stunden-Wirtschaft» und die zunehmend flexiblen Arbeitszeiten haben dazu beigetragen.

Von liberalisierten Ladenöffnungs-Zeiten erhofft man sich neben einer Erhöhung der Wohlfahrt der Konsumenten positive Auswirkungen auf Umsatz und Beschäftigung.

Die Regelungen der Öffnungszeiten an Sonntagen unterscheiden sich in den einzelnen Ländern der Organisation für Wirtschafts-Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stark. Gemeinsame Normen existieren nicht einmal innerhalb der Europäischen Union.

So dürfen in Ländern wie den USA, Kanada, Irland, Tschechien und Ungarn die Läden am Sonntag 24 Stunden geöffnet bleiben. Innerhalb der einzelnen Landesregionen kommen allerdings strengere Regeln zur Anwendung.

Schweden als Pionierland

Unter den liberalen Ländern figurieren Finnland (von 9 bis 20 Uhr), Grossbritannien (24 Stunden, aber nur für kleinere Geschäfte) und Portugal (von 6 bis 24 Uhr, mit Einschränkungen bezüglich Ladengrösse).

Pionierland in Sachen Liberalisierung von Öffnungszeiten ist jedoch Schweden: Seit 1972 dürfen dort die Läden täglich, also auch am Sonntag, zwischen 5 und 24 Uhr geöffnet sein – aber bei Arbeits-Lohnzulagen, die bis 100% des normalen Salärs erreichen.

Verbot mit Ausnahmen

Noch herrscht in vielen Ländern das Prinzip des Verbots sonntäglicher Ladenöffnung. Ausser der Schweiz ist dies auch in Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Niederlanden, Norwegen, Österreich, Slowenien und Spanien der Fall.

Ausser in Norwegen kennen jedoch alle diese Länder Ausnahmen. So lässt zum Beispiel Spanien jährlich 18 Sonntage mit offenen Läden zu, die Niederlande 12, Italien 8 und Deutschland 4.

Wie in der Schweiz erlaubt man auch in Deutschland und Italien in Bahnhöfen, Flughäfen oder touristischen Destinationen am Sonntag geöffnete Läden.

Österreich erlaubt sonntags geöffnete Lokale, deren Ladenfläche unter 80 Quadratmeter bleibt, in Bahnhöfen und Flughäfen. Während Frankreich für Lebensmittel-Läden und familiengeführte Lokale die Öffnung zulässt.

Die Normen in der Schweiz

In der Schweiz gelten die Regelungen, wie sie auf kantonaler oder kommunaler Ebene vorgegeben werden. Gesamteidgenössisch jedoch gilt gesetzlich das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit.

Allgemein dürfen die Läden während der Woche zwischen 5 und 6 Uhr morgens und 18.30 und 20 Uhr abends geöffnet sein, mit der Möglichkeit eines Abendverkaufs pro Woche bis um 21 Uhr.

Am Samstag schliessen die Läden zwischen 16 und 18 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen bleiben sie in der Regel geschlossen. Ausnahmen gelten in touristischen Regionen, an den Autobahn-Raststätten und in Bahnhöfen sowie Flughäfen.

swissinfo, Marzio Pescia
(Übertragung aus dem Italienischen: Alexander Künzle)

Die parlamentarische Initiative Hegetschweiler (April 2002) hat zum Ziel, Nebenbetrieben in Bahnhöfen, die als Zentren des öffentlichen Verkehrs gelten, die Beschäftigung von Personal an allen Wochentagen inklusiv den Sonntagen zu ermöglichen.

Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Artikels im Arbeitsgesetz sieht vor, dass in Verkaufsstellen und Dienstleistungs-Betrieben in grossen Bahnhöfen, die auf Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen Personal sonntags beschäftigt werden darf.

Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag zur Neuregelung.

Gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes haben der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft Unia das Referendum ergriffen.

Gegenwärtig arbeiten in der Schweiz rund 10% der Beschäftigten, also 360’000 Personen, regelmässig auch am Sonntag.
Der grösste Teil davon ist im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Verkehr tätig.

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