
Prozessauftakt zum Jungfrau-Unglück
Der Absturz von sechs Angehörigen der Schweizer Armee im Sommer 2007 am Bergmassiv der Jungfrau wäre vermeidbar gewesen. Der Militär-Auditor wirft deshalb zwei Bergführern vorsätzliche Tötung vor.
Trotz 75 Zentimetern Neuschnee, der vier Tage vor dem Unglück gefallen war, hätten die Angeklagten die Lawinengefahr nicht als «erheblich» und als «nicht heikel» beurteilt. Diesen Vorwurf macht der Auditor Maurus Eckert (Ankläger der Schweizerischen Armeejustiz, die Red.) den beiden Bergführern in seiner Anklageschrift, die am ersten Prozesstag in Chur verlesen wurde.
Ein Abbruch der Tour wäre angesichts aller Umstände «die richtige Entscheidung gewesen». Neben fahrlässiger Tötung wirft der Auditor den Bergführern auch fahrlässige Nichtbeachtung von Dienstvorschriften vor. Für fahrlässige Tötung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Bis kommenden Mittwoch befragt das Gericht Angeklagte und Augenzeugen. Am Donnerstag haben Sachverständige das Wort, und am Freitag folgen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie die Urteilseröffnung.
Am 12. Juli 2007 hatte eine Lawine am 4158 Meter hohen Wahrzeichen des Berner Oberlandes mehrere Seilschaften der Schweizer Armee in die Tiefe gerissen. Fünf Rekruten und ein Wachmeister im Alter von 20 bis 23 Jahren kamen um.
swissinfo.ch und Agenturen

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