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Rotbrigadist Ghiringhelli wird an Italien ausgeliefert

Der aus einer Haftanstalt in Novara (I) geflohene und in der Schweiz verhaftete Rotbrigadist Marcello Ghiringhelli (Bild) wird an Italien ausgeliefert. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesamtes für Polizeiwesen bestätigt.

Der aus einer Haftanstalt in Novara (I) geflohene und in der Schweiz verhaftete Rotbrigadist Marcello Ghiringhelli (Bild) wird an Italien ausgeliefert. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesamtes für Polizeiwesen bestätigt.

Die ihm vorgeworfenen Terrorakte seien keine politischen Delikte. Das 57-jährige Mitglied der italienischen Terrororganisation Rote Brigaden war in Italien zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, an Terrorakten beteiligt gewesen zu sein, bei denen neun Personen getötet worden waren. Der Schwerverbrecher kehrte an Weihnachten 1998 nicht mehr aus einem Hafturlaub zurück und setzte sich in die Schweiz ab. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits 16 Jahre hinter Gittern verbracht.

Am 29. Januar 1999 wurde er in La Chaux-de-Fonds verhaftet, worauf die italienischen Behörden die Auslieferung verlangten. Diese wurde am vergangenen 10. August vom Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) bewilligt. Am 19. November wurde Ghiringhelli vor einem Neuenburger Gericht zudem für schuldig befunden, einen bewaffneten Raubüberfall vorbereitet zu haben. Das Gericht verurteilte ihn dafür zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus.

Die gegen den Auslieferungsentscheid des BAP erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat das Bundesgericht in dem am Dienstag (21.12.) veröffentlichten Urteil nun abgewiesen. In dem 44-seitigen Entscheid bejahen die Bundesrichter sowohl die doppelte Strafbarkeit der Ghiringhelli vorgeworfenen Taten als auch die übrigen Voraussetzungen für die Auslieferung. Laut Bundesgericht ging das BAP insbesondere zu Recht davon aus, dass die Terrorakte der Roten Brigaden nicht als politische Delikte gelten können, die eine Auslieferung ausschliessen. Erstens wurden bei den Terrorakten in Brandizzo, Turin und Salerno, in die Ghiringhelli verwickelt sein soll, verschiedenste Feuerwaffen eingesetzt. Zweitens wurden dabei insgesamt neun Menschen getötet.

In Bezug auf Ghiringhellis Beschwerde gegen die Auslieferung hielt das Bundesgericht fest, dass einige der Delikte, für die er in Italien verurteilt worden war, an sich einer Auslieferung entgegenstehen würden, da sie politischen Charakter hätten.

Ghiringhelli hätte aber angesichts der übrigen Straftaten auch bei deren Nichtberücksichtigung kein günstigeres Strafmass zu erwarten. Es gebe deshalb keine Veranlassung, von den italienischen Behörden zunächst eine Neubeurteilung unter Ausschluss dieser Delikte zu verlangen.

Gutgeheissen hat das Bundesgericht hingegen die Beschwerde Ghiringhellis hinsichtlich der amtlichen Verteidigung. Sein Anwalt erhält aus der Bundeskasse eine Entschädigung von insgesamt 4’000 Franken.

SRI und Agenturen

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