Schweizer Regierung und IKRK besorgt über russisches Tschetschenien- Ultimatum
Die Schweiz ist vom russischen Ultimatum an die Zivilbevölkerung von Grosny, die tschetschenische Hauptstadt zu verlassen, "alarmiert". Dies erklärte Aussenminister Joseph Deiss (Bild) am Dienstag (07.12.) dem russischen Geschäftsträger in Bern.
Die Schweiz hat das russischen Ultimatum an die Zivilbevölkerung von Grosny, die tschetschenische Hauptstadt zu verlassen, «mit grosser Besorgnis» zur Kenntnis genommen. «Wir sind alarmiert über dieses Vorgehen», sagte Aussenminister Joseph Deiss (Bild) am Dienstag (07.12.) nach EDA-Angaben dem russischen Geschäftsträger in Bern. Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zeigte sich besorgt über das Schicksal der Zivilbevölkerung in Grosny.
Wie die Sprecherin des Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Yasmine Chatila, weiter erläuterte, appellierte die Schweiz an die russischen Behörden und die Armee, gegenüber der Zivilbevölkerung Zurückhaltung walten zu lassen.
Insbesondere sollten keine militärischen Aktionen unternommen werden, die Leben und Gesundheit der in Grosny verbliebenen Zivilisten gefährden könnten. Zudem solle Russland für die angemessene Versorgung der Flüchtlinge und ihre bald möglichste Rückkehr sorgen.
Der russische Geschäftsträger sei nicht von Deiss ins EDA zitiert worden, sondern habe sich auf eigenen Antrieb dorthin begeben, betonte Chatila. Deiss hatte vergangene Woche in Moskau ein längeres Gespräch mit dem russischen Aussenminister Igor Iwanow geführt. Dabei ging es unter anderem um die Folgen des Tschetschenienkriegs für dieZivilbevölkerung und die Arbeit der humanitären Organisationen.
Auch das Internationale Komitee IKRK hat sich am Dienstag äusserst besorgt über das Schicksal der Zivilbevölkerung in der tschetschenischen Haupstadt Grosny gezeigt. Ein Teil der Betroffenen sei ausserstande, bis Samstag die Stadt zu verlassen, erklärte IKRK-Sprecherin Suzanne Berger in Genf.
Weiter erinnerte da IKRK alle Konfliktparteien an ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts: Verletzte und Kranke müssten von Angriffen ausgenommen werden. Und es sei nötig, dass alle Zivilisten den Ort in Sicherheit verlassen könnten.
SRI und Agenturen
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