Vernehmlassung zu Transplantationsgesetz eröffnet
In der Schweiz soll die Transplantationsmedizin einheitlich geregelt werden. Der Bundesrat, die Landesregierung, hat am Mittwoch (01.12.) eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt.
In der Schweiz soll die Transplantationsmedizin einheitlich geregelt werden. Der Bundesrat, die Landesregierung, hat am Mittwoch (01.12.) eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin.
Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen. Missbrauch im Umgang mit Organen, Geweben und Zellen soll verhindert werden. Das Gesetz soll sowohl für menschliche als auch für tierische Organe, Gewebe und Zellen gelten.
Bei der Xenotransplantation übernimmt der Entwurf die im September vom Parlament verabschiedete Regelung. Die Räte hatten sich aus Sorge um den Forschungsplatz Schweiz gegen ein Verbot mit Ausnahmen entschieden. Stattdessen soll die Xenotransplantation mit Bewilligung der zuständigen Bundesstelle möglich sein. Gleiches soll für die Transplantation embryonaler oder fötaler menschlicher Gewebe oder Zellen gelten.
Infrastruktur in der Transplantationsmedizin
Die Schweiz verfügt in der Transplantationsmedizin über eine gute Infrastruktur mit sechs Zentren. Aus Qualitäts- und Kostengründen will der Bundesrat diese Zahl jedoch limitieren. So bestehe bei der Herztransplantation eine deutliche Überversorgung. Bewilligungen für den Betrieb eines Zentrums sollen durch die Regierung erteilt werden.
Der gut dotierten Infrastruktur steht ein Mangel an Spenden gegenüber. Anfangs 1999 hätten 444 Patientinnen und Patienten auf ein neues Organ gewartet, schreibt der Bundesrat. Letztes Jahr seien 28 Personen auf der Warteliste gestorben.
Gerechte Zuteilung der Organe
Vor diesem Hintergrund will das Gesetz für eine gerechte Zuteilung der verfügbaren Organe ohne Diskriminierung sorgen. Nicht Herkunft, Geschlecht oder wirtschaftliche Verhältnisse dürften massgebend sein, sondern die medizinische Dringlichkeit einer Transplantation, die Gewebeverträglichkeit und die Wartezeit.
Die Zuteilung der Organe soll deshalb nicht mehr durch die einzelnen Zentren, sondern immer zentral und patientenspezifisch durch die nationale Zuteilungsstelle erfolgen. Seit 1985 werden die Aktivitäten der Zentren durch Swisstransplant, eine private Stiftung für Organspende und Transplantation, koordiniert.
Die Grundlage für die einheitliche Regelung der Transplantationsmedizin wurde im Februar 1999 gelegt, als Volk und Stände den entsprechenden Verfassungsartikel mit grosser Mehrheit annahmen. Das Gesetz dehnt das darin festgelegte Handelsverbot mit menschlichen Organen auf Gewebe und Zellen aus. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2000.
Das Vernehmlassungsverfahren
Als Vernehmlassungsverfahren wird in der Schweiz die Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von erheblicher Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance bei Kantonen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen von gesamtschweizerischer Bedeutung hin geprüft werden. Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor die Regierung die Eckwerte ihrer Vorlage ans Parlament oder ihrer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.
SRI und Agenturen
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