Zukunft der Buchpreisbindung an der Urne
Für die Befürworter garantiert die Buchpreisbindung die Vielfalt des Angebots und schützt den Schweizer Buchmarkt. In den Augen der Gegner bevorzugt sie die grossen Verlagshäuser und ausländischen Onlinehändler. Am 11. März kommt sie an die Urne.
Der Schweizer Buchmarkt ist nicht homogen. Die drei grossen Sprachregionen haben drei verschiedene Buchmärkte mit unterschiedlichen Charakteristiken.
Diese haben eher etwas zu tun mit den jeweiligen Ländern, in denen die gleiche Sprache gesprochen wird – und aus denen rund 80% aller in der Schweiz verkauften Bücher stammen.
In den angrenzenden Ländern wird der Buchpreis gegenwärtig durch ein Gesetz geregelt, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise.
In der Schweiz ist dies nicht der Fall, zumindest noch nicht: Im März 2011 hat das Parlament nach sieben Jahren lebhaften Diskussionen das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG) angenommen. Weil dagegen erfolgreich das Referendum eingereicht wurde, kommt das Gesetz nun an die Urne.
Freier Preis
Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes widerspiegelt die Unterschiede zwischen den Sprachregionen der Schweiz. Viele Stimmen für das BuPG sind aus der französischsprachigen Schweiz gekommen. Schliesslich führte eine Parlamentarische Initiative des 2006 verstorbenen Genfer Nationalrats Jean-Philippe Maitre zur Ausarbeitung des Gesetzes.
Der Christdemokrat verlangte, die rechtliche Basis zu schaffen, um den Buchpreis in der Schweiz zu regeln. Dies, nachdem der Markteintritt einer grossen französischen Ladenkette in der französischsprachigen Westschweiz zu Preisdruck und zur Gefährdung oder sogar zum Verschwinden zahlreicher unabhängiger Buchhandlungen geführt hatte.
In der deutschsprachigen Schweiz war einige Jahre zuvor ein Branchenvertrag für einen Festpreis von Büchern eingeführt worden. Dieser war allerdings von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission verboten worden, weil er laut ihr gegen das Kartellrecht verstossen hatte.
Seit dieser Zeit sind die Buchpreise in der gesamten Schweiz liberalisiert worden. Doch eine Parlamentsmehrheit bestehend aus der Sozialdemokratischen Partei (SP), der Grünen Partei, der CVP, der Evangelischen Volkspartei (EVP) und der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) will mit einer neuen Gesetzesvorlage die Buchpreisbindung wieder einführen.
Bibliodiversität
Das BuPG anerkennt das Buch als Kulturgut, dessen Vielfalt und Qualität gefördert werden soll. Das Gesetz will weiter «möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen gewährleisten». Zu diesem Zweck schlägt es eine Reglementierung der Buchpreise vor.
Laut den Gesetzesbestimmungen soll der Endverkaufspreis durch den Verleger oder Importeur bestimmt werden. Buchhändler müssen sich verbindlich an diesen halten. Rabatte sind erlaubt, allerdings nur unter strengen Auflagen.
«Das Buch ist nicht irgend ein beliebiges Konsumgut: Seine gemischte Natur als Kultur- und Konsumgut gibt ihm eine rechtliche Sonderrolle, wie das die Unesco bereits festgehalten hat», sagt CVP-Nationalrat Dominique de Buman gegenüber swissinfo.ch.
«Das vom Parlament ausgearbeitete Gesetz verfolgt zwei grundlegende Interessen: Einerseits geht es darum, die Vielfalt der Bücher und Verkaufspunkte zu sichern, andererseits sollen die angewendeten Buchpreise im Auge behalten werden», so der Freiburger, der für das neue Gesetz kämpft.
Referendum von Mitte-rechts
Gegen das Gesetz hat sich ein Komitee hauptsächlich aus Exponenten der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gebildet, das mit seinem Referendum erfolgreich war.
Auffallend ist, dass von den rund 60’000 gegen das BuPG gesammelten Unterschriften lediglich 1200 aus der Westschweiz und 400 aus dem italienischsprachigen Tessin stammen.
Ein nicht unwichtiges Detail: Das Referendums-Komitee konnte auf die Unterstützung des deutschsprachigen Buchhändlers Ex Libris zählen, der zur Migros gehört, dem grössten Detailhandels-Konzern der Schweiz. Während also unabhängige Schweizer Buchhändler, Verleger und Autoren das Gesetz befürworten, wird es von Discountern und Grossverteilern bekämpft.
«Man kann das Buch als Kulturgut fördern. Aber das sollte mit Hilfe des Kulturförderungs-Gesetzes geschehen», sagt FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen, Mitglied im Referendums-Komitee. «Die Buchpreisbindung führt zu einer groben Marktverzerrung und erreicht übrigens ihr erklärtes Ziel nicht, da einzig die grossen Verlage und ausländischen Grosshändler profitieren würden.»
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Referendum
Wie die Kunden schützen?
In den Augen der Gegner des neuen Gesetzes sind die Verlierer letzten Endes die Konsumenten. Das Kartell werde zu höheren Preisen führen, prognostiziert Wasserfallen. Laut dem Berner erlaubt ein freier Markt hingegen auch «die Entwicklung einer Reihe kleiner Buchhandlungen und Verleger, die sich auf Nischenprodukte spezialisieren».
Die Tatsache, «dass heute die Buchpreise in der Schweiz viel zu hoch sind, ist der Beweis, dass der freie Markt nicht funktioniert», antwortet de Buman im Namen der Unterstützer.
«Es stimmt, dass die Buchpreise in der Schweiz gegenwärtig höher sind als in den Nachbarländern», gibt Wasserfallen zu. «Aber das Problem besteht in den exklusiven Vertriebswegen: Wenn es in der Schweiz einen einzigen Grosshändler für einen Verleger gibt, kann ersterer verlangen, was er will. Deshalb müssen wir diese Strukturen aufbrechen. Mit der Buchpreisbindung wird dies zementiert, weil niemand ein Interesse hat, die Preise zu senken.»
David gegen Goliath
Für de Buman bekämpft das Gesetz jedoch den Missbrauch, weil der Eidgenössische Preisüberwacher die Preise überwachen soll und dieser auch die Höhe der maximal zulässigen Preisdifferenz zum Herkunftsland des Buches festlegen kann, unter Berücksichtigung der Sprachregionen.
Nach Ansicht des CVP-Parlamentariers könnten mit diesem Gesetz die internationalen Giganten des Online-Verkaufs daran gehindert werden, die kleinen einheimischen Buchhandlungen in der Schweiz zu verdrängen. «Und aus diesem Grund ist das Gesetz notwendig: zur Verteidigung der freien Auswahl», betont de Buman.
«Es ist absolut unmöglich, den internationalen Online- und E-Book-Markt mit der Buchpreisbindung in der Schweiz zu kontrollieren», sagt Wasserfallen.
«Deshalb müssen wir den einheimischen Markt stärken, ihn wettbewerbsfähiger machen, aber nicht mit der Buchpreisbindung, sondern mit anderen Förderungsinstrumenten, so dass er zukunftsversprechende Produkte anbieten kann.
Sollte das Volk die Vorlage am kommenden 11. März annehmen, wird es wohl die Justiz sein – in letzter Instanz das Bundesgericht – welche eine Antwort geben muss. Der Grund: Volkswirtschafts-Minister Johann Schneider-Ammann wird beschuldigt, die Bevölkerung falsch informiert zu haben.
An der Pressekonferenz zum Abstimmungsthema hatte Schneider-Ammann als Vertreter der Regierung erklärt, das Gesetz sehe für private Internet-Einkäufe im Ausland keine Preisvorschriften vor.
Laut den Befürwortern des Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung widerspricht diese Interpretation dem Willen des Parlaments, das bei der Absegnung des Gesetzestextes auch die Internet-Händler mit eingeschlossen hatte.
Bleibt anzumerken, dass die Regierung gegen eine Buchpreisbindung war, das Parlament aber anders entschieden hatte. Regierungsmitglieder sind somit verpflichtet, dem Stimmvolk ein Ja bei der Abstimmung zu empfehlen.
Im Parlament hat der Nationalrat das Gesetz mit 96 zu 86 Stimmen gutgeheissen, der Ständerat mit 23 zu 19.
Das Gesetz wird unterstützt durch die SP, die Grüne Partei, eine Mehrheit der CVP, die EVP, die BDP und einzelne SVP-Vertreter.
Gegner des Gesetzes sind die FDP, die GLP, die grosse Mehrheit der SVP sowie einzelne CVP-Vertreter.
Die Idee der Buchpreisbindung geht bis ins 18. Jahrhundert zurück, als in Nordeuropa die Verleger- und Verkaufs-Aktivitäten getrennt wurden. Zum ersten Mal in Kraft trat die Buchpreisbindung 1929 in England. Später wurde sie in vielen Ländern in verschiedenen Formen eingeführt: durch Gesetze oder durch Branchen-Verträge.
Mit dem Aufkommen neuer Distributionskanäle in den Jahren 1960-1970 (Grossketten von Supermärkten und Gross-Fachmärkte) sowie der Stärkung des Wettbewerbsrechts wurde die Buchpreisbindung in Frage gestellt. Diese Tendenz verschärfte sich in den 1980er-Jahren noch mit dem wachsenden Einfluss der europäischen Wettbewerbskommission.
Angesichts dieser Entwicklung reagieren verschiedene Länder mit der Ausarbeitung von Gesetzen, die dem Buch einen juristischen Sonderstatus einräumen, wonach der Verkaufspreis reglementiert wird. Ziel ist, das Überleben der kleinen Verleger und der unabhängigen Buchhandlungen, die kulturelle Diversität anbieten, zu garantieren.
In der Schweiz gibt es rund 500 Verlagshäuser, die jährlich etwa 10’000 Bücher in allen Nationalsprachen publizieren.
Mit 2 Milliarden Franken Umsatz ist der Buch- und Literaturmarkt (ohne Printmedien) der grösste Sektor des schweizerischen Kulturmarktes.
Die Schweizer Buchhandlungen verkaufen jährlich für rund 40 Millionen Franken Bücher im Gesamtwert von etwa einer Milliarde Franken. 80% der verkauften Bücher sind importiert.
In der Schweiz existieren rund 2500 Autorinnen und Autoren, die gesamthaft etwa 1500 Bücher im Jahr publizieren.
Die über 5000 Bibliotheken in der Schweiz bieten dem Publikum mehr als 50 Millionen Bücher an.
(Quelle: Buchlobby Schweiz)
(Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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