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Lehman-Geschädigten droht Verjährung

FRANKFURT/MAIN (awp international) – Die Verbraucherzentrale Hessen hat auf die drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus der Lehman- Pleite hingewiesen. Geschädigte Anleger sollten sich vor Ablauf der Frist von drei Jahren von Verbraucherschutz-Fachanwälten beraten lassen, appellierte die Einrichtung am Montag in Frankfurt. Am 15. Januar 2007 habe die Sparkasse Frankfurt ihre erste grosse Vermarktungswelle der Lehman-Zertifikate gestartet, so dass demnächst die Ansprüche aus den ersten Abschlüssen verjährten. Es folgte die Dresdner Bank im Februar 2007. Die Verbraucherzentrale hat zusätzliche Beratungstermine angesetzt.
Die verkauften Inhaberschuldverschreibungen einer niederländischen Lehman-Tochter verloren mit der Pleite der US-Bank im September 2008 schlagartig einen Grossteil ihres Wertes. Seitdem hat es einige Prozesse und Vergleiche zwischen den meist betagten Anlegern und den vermittelnden Instituten gegeben. Die Frankfurter Sparkasse gehörte mit der Citibank, der Dresdner Bank und der Hamburger Sparkasse zu den grössten Emittenten der Schrottpapiere in Deutschland.
“Leider gibt es viele Bankkunden, vor allem Ältere, die ihre Erfolgschancen eher gering einschätzen. Es gibt aber überhaupt keinen Grund, die Flinte ins Korn zu werfen”, erklärte Jutta Gelbrich vom Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Die bisher ergangenen Gerichtsurteile seien überwiegend anlegerfreundlich ausgefallen. Erst vor wenigen Tagen habe das Landgericht Giessen diese Richtung bestätigt und vollen Schadensersatz plus Zinsen zugesprochen, weil die beteiligte Sparkasse ihre erhaltene Provision nicht offengelegt hatte (LG Giessen 03.11.2009 Az.: 3 O 149/09).
Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass die Anmeldung der Ansprüche beim US-Insolvenzverfahren der Lehman-Bank nicht ausreicht, um die eigenen Ansprüche gegen die Vermittler zu wahren.
ce/DP/tw

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