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Luzern: Weitere Abklärungen zu Unvereinbarkeitsregeln verlangt

Keystone-SDA

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrats verlangt weitere Abklärungen zu den neuen Unvereinbarkeitsvorschriften für Behörden. Auch für die Geschäftsführung von Gemeinden sollen derartige Regeln gelten.

(Keystone-SDA) Das Justizdepartement soll aufzeigen, wie diese entsprechend festgelegt werden könnten, schrieb die Kommission am Freitag in einer Mitteilung. Überdies fordert die SPK eine Anpassung der Unvereinbarkeitsregeln zwischen einem Kantonsratsmandat und der Einsitznahme in der Geschäftsleitung einer rechtlich selbständigen Organisation mit kantonaler Beteiligung. Diese sollen am Risikoprofil der Organisation statt am Umfang der kantonalen Beteiligung ausgerichtet werden.

Der Luzerner Regierungsrat will die Unvereinbarkeitsvorschriften in einem Mantelerlass neu festlegen, den er im Mai vorstellte. Der Kanton soll damit 18 Gesetze gleichzeitig anpassen. Die SPK unterstützt das Vorhaben einstimmig, hiess es weiter. Der Kantonsrat wird die regierungsrätliche Botschaft in der nächsten Session beraten, die am 7., 8. und 14. September stattfinden wird.

Der Erlass beinhaltet einige Ausweitungen und Verschärfungen. So sollen die Unvereinbarkeitsregeln künftig auch für private Organisationen mit kantonaler Mehrheitsbeteiligung gelten. Dazu zählen etwa die Luzerner Kantonalbank oder das Kantonsspital. Zudem sollen die Lebensgemeinschaft und die eingetragene Partnerschaft in den Vorschriften der Ehe gleichgestellt sein.

Diese neuen Regelungen waren in der SPK gemäss Mitteilung unbestritten. Sie stärkten das Vertrauen in die Verwaltung und verhinderten Interessenskonflikte frühzeitig, hiess es.

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