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Mehr Schutz für Tiere

Ferkel sollen künftig weniger leiden müssen. Keystone

Die Kleine Kammer hat am Mittwoch über ein neues Tierschutz-Gesetz in der Schweiz beraten.

Dieser Inhalt wurde am 05. Oktober 2004 publiziert

Die Ständeräte hiessen eine Verschärfung der 25 Jahre alten Gesetzgebung gut. Die Volksinitiative "Tierschutz ja!", die das Gesetz verschärfen wollte, lehnten sie jedoch ab.

Als erste Kammer hat der Ständerat mit 33 zu 0 Stimmen die Verschärfung des Tierschutzgesetzes gutgeheissen. Er tritt damit gegen die Volksinitiative "Tierschutz - Ja!" an, die einstimmig abgelehnt wurde.

Initiative chancenlos

Das Volksbegehren des Schweizer Tierschutzes geht nach Ansicht von Bundesrat und Ständerat zu weit. Insbesondere das Importverbot für Tiere und Waren, die nicht nach schweizerischen Tierschutznormen gehalten oder hergestellt werden, widerspreche internationalen Verträgen und könne nicht durchgesetzt werden.

In der Änderung des Tierschutzgesetzes sieht der Ständerat einen valablen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Gegenüber den Anträgen des Bundesrates wurde die Vorlage in einigen Punkten verschärft, um den Initianten einen Rückzug schmackhaft zu machen. Dies gilt namentlich für die Anforderungen an Tierversuche und an Tiertransporte.

Verbot der Ferkel-Kastration

Die umstrittene chirurgische Ferkelkastration ohne Betäubung soll laut Ständerat ab 2009 verboten sein. Der Bundesrat kann diese Frist aber um höchstens zwei Jahre erstrecken, wenn bis dahin keine praxistaugliche Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Neu unter Strafe gestellt wird das Aussetzen von Tieren.

Andererseits nahm der Rat mit 22 zu 15 Stimmen neu ins Gesetz auf, dass bei den Mindestanforderungen an die Haltung von Nutztieren neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die wirtschaftliche Tragbarkeit zu berücksichtigen ist. Mit 27 zu 10 Stimmen verworfen wurde die Einführung von Tierschutzanwälten in den Kantonen.

Tierschützer und Schweinefleisch-Produzenten unzufrieden

Tierschützer und Schweinefleisch-Produzenten sind mit dem Entwurf des Tierschutzgesetzes aus dem Ständerat nicht zufrieden. Wirtschaftliche Kritierien seien über den Schutz der Tiere gestellt worden, kritisiert der Schweizer Tierschutz (STS).

Die kleine Kammer sei auf halbem Weg stehen geblieben, schrieb der Dachverband von 57 Tierschutz-Organisationen. Forderungen wie die Einsetzung von Tierschutzanwälten sowie Verbote von "überlangen" Tiertransporten und belastenden Tierversuchen seien nicht berücksichtigt worden.

swissinfo und Agenturen

In Kürze

Der Ständerat berät über die Revision des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1978.

Die Regierung ist der Meinung eine bessere Anwendung der aktuellen Gesetzgebung und eine bessere Ausbildung reiche aus.

Tierschutz-Vereine wollen eine weitreichende Reform des Gesetzes.

Darunter kürzere Transportzeiten für Schlachtvieh, ein Importverbot für Tiere (und Fleisch), die nicht gemäss Schweizer Gesetzgebung gehalten (oder geschlachtet) wurden.

Auch Tierversuche sollen eingeschränkt werden.

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