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Nationalrat will private ungenutzte Armeewaffen nicht einziehen

Keystone-SDA

Wird eine privatisierte Armeewaffe mehr als zehn Jahre nicht mehr benutzt, soll sie deswegen nicht eingezogen werden müssen. Eine solche Pflicht hätte nach Auffassung der Befürwortenden helfen sollen, Tötungsdelikte zu verhindern. Doch der Nationalrat sagte Nein.

(Keystone-SDA) Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion aus der SP mit 98 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Für die Motion stimmten SP, Grüne und GLP. Ja-Stimmen kamen aber auch aus der FDP- und der Mitte-Fraktion. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch.

Die Motion verlangte eine gesetzliche Pflicht, Armeewaffen in Privathaushalten einzuziehen, wenn sie mehr als zehn Jahre lang nicht mehr für den Schiesssport genutzt worden sind. Eingereicht hatte die Motion Priska Seiler Graf (SP/ZH).

Sie begründete den Vorstoss mit Schusswaffen verübten häuslichen Tötungsdelikten. Eine Studie des Büros für Gleichstellung von Frau und Mann komme zum Schluss, dass bei solchen Delikten häufig Faustfeuerwaffen und ehemalige Armeewaffen benutzt wurden.

Gerade wenn ältere Männer ihre Partnerinnen töteten und danach sich selbst richteten, stellten diese Waffen gemäss der Studie einen Risikofaktor dar. Der Staat sei nach wie vor in der Verantwortung, selbst wenn die Privatisierung einer Waffe möglicherweise Jahrzehnte zurückliege.

Eine knappe Mehrheit im Rat war dagegen. «Sie wollen mich und meine Schützenkameraden enteignen», sagte Walter Gartmann (SVP/SG). Mit dem Einzug werde signalisiert, dass Milizsoldaten zwar gut genug seien, in der Armee ihr Leben zu riskieren, aber nicht gut genug, um ihre Waffe zu behalten. Bei Gefährdung könnten Waffen schon heute beschlagnahmt werden.

Der Bundesrat hätte die Motion umsetzen wollen. Der verlangte Eingriff ins Privateigentum brauche gesetzliche Grundlagen, sagte Justizminister Beat Jans. Er sprach dabei auch eine Entschädigungsregelung an. Sein Departement wolle die Forderung verhältnismässig umsetzen. Eine solche Prüfung umfasse auch den Umgang mit ehemaligen Armeewaffen wie Karabinern.

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