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Nidwaldner Regierung muss bei Mittelschulgesetz über die Bücher

Keystone-SDA

Der Nidwaldner Landrat will die Einführung der Jahrespromotion und die Abschaffung der Wahlpflichtfächer am Kollegium Stans nochmals überprüfen lassen. Den entsprechenden Teil des Mittelschulgesetzes hat das Parlament am Mittwoch an den Regierungsrat zurückgewiesen.

(Keystone-SDA) Nachdem es in erster Lesung erst zu einigen kritischen Voten kam, brachte die FDP in der zweiten Sitzung einen Antrag vor. Sie stellte in Frage, ob diese Massnahmen tatsächlich zur gewünschten Entlastung der Schülerinnen und Schüler führten und pädagogisch sinnvoll seien. Dominik Steiner (FDP) forderte eine Prüfung von weiteren Ansätzen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die weiteren Fraktionen schlossen sich dem Anliegen an. Der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Marc Risi sagte namens Grüne-SP, wer eine Entlastung will, solle «den Schülerinnen und Schülern zuhören». Daran appellierte auch Norbert Rohrer (Mitte). Er monierte insbesondere die Abschaffung der Wahlpflichtfächer wie Chor, Theater oder Ausdauersport, die noch als freiwillige Angebote weitergeführt werden sollen. Diese seien «sehr beliebt» und gehörten «jahrzehntelang zur DNA» des Kollegiums. Wie Christoph Keller (SVP) sagte, würden sie «als Ausgleich», nicht als Belastung, wahrgenommen.

Grossteil des Gesetzes unumstritten

Der scheidende Bildungsdirektor Res Schmid (SVP) sagte an seiner letzten Sitzung im Amt, es spreche nichts gegen die geforderte Überarbeitung. Die von Änderungen des Bundesrechts angestossene Gesetzesanpassung hat angesichts einer Übergangsfrist noch Zeit, bis sie vorgenommen werden muss.

Der Rest des Gesetzes, der die Einhaltung der Anforderungen für die gymnasiale Matura gewährleisten soll, ist unumstritten. In der neuerlichen Detailberatung des überarbeiteten Gesetzes wird es nur noch um die fraglichen Absätze gehen.

In erster Lesung ergänzte eine knappe Mehrheit des Landrats die Vorlage der Regierung. Ab 2027 soll es gesetzlicher Auftrag der Schulleitung sein, den Zugang zu Unterstützungsangeboten bei psychischen Problemen zu gewährleisten.

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