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Obwaldner Regierung kommt Gemeinden nur wenig entgegen

Keystone-SDA

In der Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten soll in den Obwaldner Gemeinden grundsätzlich qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Dies hat der Regierungsrat in den Ausführungsbestimmungen zu den schulergänzenden Tagesstrukturen festgelegt.

(Keystone-SDA) Ab dem nächsten Schuljahr zahlt der Kanton den Gemeinden bis zu 40 Prozent der Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen. Allerdings müssen die Kommunen gewisse kantonale Vorgaben einhalten. Dies hat der Regierungsrat in den Ausführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz festgelegt, wie er am Donnerstag mitteilte.

Zentrale Vorgaben betreffen demnach die Qualität des Angebots. Konkret geht es um die Qualifikation des Personals, um die Infrastruktur und um das Betreuungsverhältnis.

Beim Personal wünschten sich die Gemeinden tiefere Anforderungen. Er habe dem aber nur teilweise entsprochen, erklärte der Regierungsrat. Die Qualifikation des Personals sei ein zentrales Qualitätsmerkmal. Er gewähre den Gemeinden aber eine «lange» Übergangsfrist bis 2032, um diese Vorgabe zu erfüllen.

Der Regierungsrat orientierte sich bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen an den Empfehlungen der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Die kantonale Mitfinanzierung der schulergänzenden Tagesstrukturen haben die Obwaldner Stimmberechtigten im November 2025 mit der Gutheissung des revidierten Bildungsgesetzes beschlossen.

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