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Pflegehelferin soll in Zürich und Luzern Senioren bestohlen haben

Keystone-SDA

Eine 48-jährige Pflegehelferin soll bei pflegebedürftigen Personen im Kanton Zürich und Kanton Luzern Bargeld und Wertsachen im Wert von knapp 70'000 Franken gestohlen haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe.

(Keystone-SDA) Die beschuldigte Polin war in der Schweiz als Pflegehelferin tätig. Sie betreute intensiv pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren in deren Wohnung oder Haus und wohnte bei diesen, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Dadurch habe sie Nähe und Vertrauen zu den Pflegebedürftigen aufgebaut, das sie dann jedoch ausgenutzt haben soll.

Zwischen Mai 2023 und November 2025 betreute sie ein betagtes Ehepaar in einer Limmattaler Gemeinde. In deren Privathaushalt soll sie gemäss Anklage immer wieder nach Bargeld und Wertgegenständen gesucht und diese entwendet haben. Auf diese Weise habe sie Ware im Wert von rund 66’000 Franken erbeutet.

Beschuldigte ist geständig

Im Privathaushalt einer pflegebedürftigen Frau im Kanton Luzern soll die 48-Jährige im Januar dieses Jahres Bargeld und Wertgegenstände im Wert von rund 2500 Franken gestohlen haben.

Die Beschuldigte ist geständig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr gewerbsmässigen Diebstahl vor. Sie beantragt beim Bezirksgericht Dietikon eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Landesverweisung für die Dauer von acht Jahren.

Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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