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2023: Neues Jahr, neue Gesetze in der Schweiz

Flughafen-Förderband
Rechtsfälle: Fluggäste können jetzt mehr Entschädigung für verspätetes oder verlorenes Gepäck verlangen. Keystone / Alessandro Crinari

Vom Erwerb einer Drohnenlizenz bis zur Bezahlpflicht von Covid-Tests – hier eine Auswahl von zehn rechtlichen Neuerungen, die am 1. Januar in der Schweiz in Kraft getreten sind.

ERBRECHT: Erblasserinnen und Erblasser sind freier als früher, über ihren Nachlass zu verfügen. Bisher mussten Eltern ihren Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils überlassen, jetzt ist es nur noch die Hälfte.

Umgekehrt sind Kinder nicht mehr verpflichtet, ihren Eltern einen bestimmten Betrag zu hinterlassen. Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner ändert sich nichts.

FLUGGESELLSCHAFTEN: Passagierinnen und Passagiere können eine höhere Entschädigung für verspätetes oder verlorenes Gepäck verlangen – bis zu rund 1640 Franken. Zuvor waren es 1520 Fr. Der lästige Papierkram bleibt aber gleich.

DROHNEN: Die EU-Verordnung über die Herstellung und den Betrieb von Drohnen gilt nun auch in der Schweiz. Dazu gehören Vorschriften über maximale Flughöhen, Gewichtsbeschränkungen und Einschränkungen des für Drohnen zulässigen Luftraums. Für Flüge über längere Strecken müssen Pilotinnen und Piloten eine spezielle Lizenz besitzen.

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ADOPTIONSRECHT: Wenn beide Elternteile arbeiten, können sie zwei Wochen Adoptionsurlaub nach Belieben aufteilen, aber sie können nicht gleichzeitig arbeitsfrei nehmen. Ausserdem müssen sie die zwei Wochen innerhalb eines Jahres nach der Adoption in Anspruch nehmen.

Verschiedene Kantone sehen bereits einen Adoptionsurlaub vor, doch besteht bei der Adoption eines Stiefkinds noch kein Anspruch auf Leistungen.

ANLAGESCHUTZ: Banken und andere Finanzdienstleister müssen bei der Information ihrer Kundschaft über komplexe Finanzprodukte neue Mindeststandards einhalten. Konkret müssen sie ein Basisinformationsblatt erstellen und vorlegen.

COVID-19: Wer einen Covid-Test macht, muss ihn selbst bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt die Testkosten nur in Einzelfällen – nämlich dann, wenn ein positiver Test zu einer medizinischen Behandlung führt.

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PFLANZENSCHUTZ: Pflanzenschutzmittel mit hohem Risikopotenzial – beispielsweise gewisse Herbizide und Pestizide – dürfen nicht mehr verwendet werden. Solche Produkte sind für den privaten Gebrauch verboten, wenn sie bestimmte Gesundheitsrisiken bergen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder ein Risiko für Bienen darstellen.

TERRORISMUS: Für Privatpersonen wird es schwieriger, an Chemikalien zu gelangen, die zur Herstellung von Bomben verwendet werden können. Bei höheren Konzentrationen ist für den Kauf in der Regel eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) erforderlich.

Nur in Ausnahmefällen ist es spezialisierten Geschäften erlaubt, bestimmte Produkte in kleinen Mengen zu verkaufen.

MEHRWERTSTEUER: Gemeinnützige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie karitative Institutionen mit einem Umsatz von weniger als 250’000 Franken müssen keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen. Bisher lag die Umsatzgrenze bei 150’000 Fr.

CARPOOLING: Ein neues Verkehrszeichen für Fahrgemeinschaften (Carsharing) erlaubt Autos mit mehr als einer Person an Bord, auf Busspuren zu fahren, wenn sie den öffentlichen Verkehr nicht behindern, und auf extra reservierten Parkfeldern zu parkieren.

Ausserdem könnte der Verkehr in der Schweiz verlangsamt werden: Die Vorschriften für Tempo-30-Zonen wurden gelockert, so dass die örtlichen Behörden die Geschwindigkeitsbegrenzung an Unfallschwerpunkten viel leichter herabsetzen können. Bislang musste an einem Ort eine besonders gefährliche Situation bestehen.

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