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Auf Baustellenkontrolle im unfertigen Fertighaus

Stefan Hirt (Mitte) bei der Kontrolle der zwei deutschen Plattenleger in Vinelz. swissinfo.ch

Seit knapp zehn Jahren herrscht zwischen der Schweiz und der EU freier Personenverkehr. Zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping einigten sich die Schweizer Sozialpartner auf flankierende Massnahmen, über deren Einhaltung Inspektoren wachen.

“Hallo, wir haben uns 2009 schon gesehen.” Stefan Hirt begrüsst die beiden deutschen Plattenleger freundlich, aber ohne Anflug von Kumpelhaftigkeit.

In Vinelz am Bielersee sind die ausländischen Fachkräfte daran, im Erdgeschoss eines Fertighauses dunkle Steinplatten zu verlegen.

Der Zwei-Meter-Mann weist sich als Inspektor der Arbeitsmarktkontrolle des Kantons Bern (AMKBE) aus und klappt auf einer improvisierten Ablage im Eingangsbereich seinen Laptop auf. Er will überprüfen, ob der deutsche Arbeitgeber Mängel behoben hat, die Hirt bei einer Kontrolle vor knapp drei Jahren festgestellt hatte.

Nach Überprüfung der Personalien anhand ihrer Identitätskarten beginnt er mit der Befragung der Plattenleger. In die Maske tippt Hirt deren bereitwillige Auskünfte ein: Arbeitsaufenthalt in der Schweiz fünf Tage, Stundenlohn 14,70 Euro der eine, 14 Euro der andere, Arbeitszeit zehn Stunden pro Tag, Überstunden kompensiert.

Die Übernachtung mit Frühstück vom deutschen Arbeitgeber bezahlt, Spesen für Mittag- und Nachtessen 15 Euro, Ferien 30 Tage pro Jahr, Reisezeit gilt als Arbeit, wenn auch erst ab der Schweizer Grenze, die Lohnangleichung vom Arbeitgeber übernommen.

Am Schluss lässt Hirt die beiden Fliesenleger die erstellten Rapporte überprüfen und die Richtigkeit ihrer Angaben per Unterschrift direkt auf dem Bildschirm bestätigen. Er klappt den Laptop zusammen und verabschiedet sich.

18 Franken für Mittag- und Nachtessen

“Die Spesen, welche die notwendigen Tagesauslagen decken müssen, sind vermutlich zu tief”, lautet sein Fazit, als er nach gut einer Viertelstunde wieder hinter dem Steuer seines Wagens sitzt.

Er wird zudem vom deutschen Arbeitgeber den Nachweis verlangen, dass dieser die gesetzlich verankerte Lohnangleichung leistet. Die Differenz zwischen ausländischem Gehalt und dem Schweizer Mindestlohn gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird mittels einer so genannten Gleichwertigkeits-Prüfung ermittelt.

Rapporte und Dokumente wird Hirt der zuständigen Paritätischen Berufskommission (PK) übergeben. Stellt die Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Verstösse gegen das Entsendegesetz fest (siehe Extra), verhängt sie Sanktionen. Die Spanne reicht von Verwarnungen über Bussen bis zur Sperrung des Entsendebetriebs für die Übernahme von Aufträgen in der Schweiz.

Das Herzstück

“Die Überprüfung der Einhaltung des Entsendegesetzes ist unser Hauptgeschäft”, sagt Stefan Hirt. Der gelernte Zimmermann-Vorabreiter besitzt langjährige Erfahrung auf dem Bau, aufgrund mehrjähriger Praxis als Inspektor kennt er das Arbeitsrecht in- und auswendig. Zusammen mit seiner eindrücklichen Erscheinung und der gelassen-verbindlichen Art ist Hirt eine Art Idealtypus des Baustellen-Kontrolleurs.

Neben Hirt als interimistischem Chef umfasst die AMKBE vier Inspektoren und eine Inspektorin. Dazu gehört auch eine Administration im Umfang von knapp zwei Vollzeitstellen.

Im vergangenen Jahr hat Hirts Team knapp 3400 Entsendete kontrolliert. Bei rund der Hälfte wurden Verstösse vermutet. Hirt versteht seine Tätigkeit als wichtigen Beitrag zur Sicherung des Werkplatzes Schweiz. “Kontrollen sorgen für gleich lange Spiesse bei Ausschreibungen und bei der Vergabe von Aufträgen”, sagt er und fügt an: “Ich möchte, dass meine Kinder hier dereinst von ihrer Arbeit leben können.”

Ohne Kontrollen würden Schweizer Unternehmen und Bauherrschaften innert Kürze vermehrt Arbeiter im Ausland rekrutieren, besonders im Osten Europas, der laut Hirt lohnmässig immer mehr an Boden verliert. Schweizer Firmen würden aber auch mehr Aufträge in den EU- und EFTA-Raum vergeben.

Die Arbeitsbedingungen von Entsendeten lassen sich relativ einfach überprüfen, da sie Angestellte eines ausländischen Entsende-Betriebes sind. Und da diese ihr Personal in der Schweiz bei den kantonalen Behörden anmelden müssen, wissen die Kontrolleure über Ort und Dauer der Einsätze von ausländischen Fachkräften genau Bescheid.

Anders sieht es bei ausländischen Arbeitern aus, die sich als selbständig deklarieren. Es ist sehr aufwendig, ihnen Scheinselbständigkeit nachzuweisen. Dieser Missbrauch nimmt stark zu (siehe Extra).

16 Jahre im Betrieb ohne 13. Monatslohn

Der nächste Anlaufpunkt auf Hirts Kontroll-Tour an diesem Vormittag ist eine Schweizer Baufirma in der Nähe von Lyss. Sie lässt sich von einem deutschen Metallbau-Unternehmen eine Förderanlage für Baumaterialien errichten.

Der deutsche Schlosser, der die Montage der Anlage leitet, verdient 14,50 Euro in der Stunde. Der 45-jährige dreifache Familienvater ist seinem Arbeitgeber seit 1996 treu. Einen 13. Monatslohn erhält er nicht, immerhin gibts 500 Euro Weihnachtsgeld. Ob er “Auslöse” kriegt, wie die Spesen für tagesnotwendige Ausgaben in Deutschland heissen, weiss der Schlosser nicht. Überstunden dagegen werden bezahlt.

Kontrolleur Hirt kommt nach der nur wenige Minuten dauernden Inspektion zum ähnlichen Schluss wie bei den Fliesenlegern: Er wird vom deutschen Metallbauunternehmen nähere Angaben zur Spesenregelung verlangen sowie den Nachweis der Lohnangleichung.

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Freier Personenverkehr

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Freier Personenverkehr oder Personenfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Union (EU) aufgebaut ist (neben Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie freiem Kapital- und Zahlungsverkehr). Personenfreizügigkeit ist das Recht, in die Schweiz oder ein EU-Land einzureisen, dort Arbeit zu suchen, wohnen und arbeiten zu dürfen. Sie unterliegt gewissen Regulierungen und Beschränkungen. Die Schweiz hat…

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Schwer verdauliche Schicksale

Zurück zu unseren Fliesenlegern von Vinelz. Im Vergleich zu jener Gruppe litauischer Holzbauer, die Stefan Hirt Ende 2010 im Berner Jura kontrolliert hatte, sind sie trotz minimaler Tagesspesen kleine Könige. Die Litauer arbeiteten zu Stundenlöhnen von sage und schreibe 2,50 Franken. Das wenige Essen hätten sie von zu Hause mitgebracht, berichtet er.

“Sie tun mir im Wissen leid, dass sie den Lohn, der ihnen zusteht, nie erhalten werden”, sagt Stefan Hirt. Den Plattenlegern hingegen bringt der einwöchige Auftrag in der Schweiz ein Plus von 300 Euro gegenüber ihrem üblichen Wochenverdienst. Das bedeutet immerhin fast eine Verdoppelung. Schweiz-Deutschland 2:1, zumindest was die Löhne der Fliesenleger betrifft.

Der freie Personenverkehr ist eines der Herzstücke der Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

  

Der Erfolg diverser Branchen wäre ohne den Zuzug von Fachkräften aus der EU kaum denkbar.

In einer vor wenigen Tagen publizierten Umfrage gaben zwei Drittel von 501 befragten Schweizer KMU (Kleine und mittelgrosse Unternehmen) an, dass sie die Personenfreizügigkeit als Chance sehen. 21% bewerteten diese als Risiko.

Die flankierenden Massnahmen zum Schutz des Werkplatzes Schweiz vor Lohn- und Sozialdumping kamen auf Druck der Gewerkschaften ins Paket. Auch die Arbeitgeber zogen mit.

  

Inspektoren der kantonalen Arbeitsmarktkontrollen wachen über die Einhaltung der flankierenden Massnahmen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) übernimmt 50% der Lohnkosten der Inspektoren und gibt die Kontrollziele vor.

Verstösse werden in den Kantonen durch zuständige Gremien (Paritätischen Berufskommissionen, Tripartiten Kommissionen oder kantonalen Wirtschaftsbehörden) geahndet.

Am Freitag hat sich der Bundesrat bereiterklärt, den Vollzug der flankierenden Massnahmen zu verbessern.

2010 wurden gut 36’000 Betriebe und rund 140’000 Arbeitsverhältnisse überprüft, 40% mehr als 2009 (die Zahlen 2011 werden im Mai veröffentlicht).

In Branchen mit verbindlichem Gesamtarbeits-Vertrag (GAV) stellten die Kontrolleure in rund 40% der Fälle Lohnverstösse fest (2009: 25%), in Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV lag die Verstossquote bei 8% (Vorjahr: 6%).

2010 wurden total 147’000 meldepflichtige Kurzaufenthalter, so genannte entsandte Arbeitnehmer, registriert. Davon entfielen 50% auf Schweizer Betriebe, 40% auf ausländische Betriebe, 10% waren Selbständige.

Bei rund 12% der kontrollierten Entsendebetriebe und bei 14% der dabei kontrollierten Personen ergaben die Kontrollen zu tiefe Löhne (Lohndumping).

6% der kontrollierten Schweizer Unternehmen zahlten zu tiefe Löhne.

(Quelle: Seco)

Immer mehr ausländische Arbeitgeber umgehen die flankierenden Massnahmen zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping, in dem sie Angestellte als Scheinselbständige zu Arbeitseinsätzen in die Schweiz schicken.

Der Nachweis dieses Missbrauchs ist kompliziert, weil die Kontrolleure abklären müssen, ob die Selbständigen tatsächlich mehrere Auftraggeber haben und ob sie zu 100% arbeiten.

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann will das Problem mit einer Verschärfung der Dokumentationspflicht für Selbständige bekämpfen.

Falls sich Selbständige den Kontrolleuren nicht genügend ausweisen können, drohen ihnen Bussen oder die (zeitweilige) Wegweisung vom Arbeitsplatz.

Bei knapp einem Viertel der 3500 Selbständigen, die 2010 in der Schweiz kontrolliert wurden, vermuteten die Inspektoren Scheinselbständigkeit.

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