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Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt

Die Ausschaffungsinitiative ist gültig. Das hat der Nationalrat am Mittwoch entschieden. Die Initiative lehnt er ab, stellt ihr aber einen direkten Gegenvorschlag gegenüber. Auf diesen ist er nach mehrstündiger Debatte mit 97 zu 84 Stimmen eingetreten.

Der Nationalrat folgt damit dem Ständerat, der in der Frühlingssession beschlossen hatte, der von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachten Initiative an der Urne einen Gegenvorschlag auf Verfassungsebene gegenüberzustellen.

Dieser lehnt sich zwar an das Volksbegehren an, indem er die Ausschaffung krimineller Ausländer vorschreibt.

Insgesamt fällt die Variante aber differenzierter aus und umschifft Konflikte mit dem Völkerrecht – sie verlangt sogar explizit die Einhaltung der Grundsätze von Bundesverfassung und Völkerrecht.

Vor allem aber macht sie den Entzug des Aufenthaltsrechts vom Strafmass und damit vom Verschulden und nicht von der Begehung bestimmter Delikte abhängig.

Die Freisinnigen (FDP), die Christlichdemokraten (CVP), die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) und Grünliberale stellten sich geschlossen hinter den Gegenvorschlag. Trotz völkerrechtlicher Bedenken zeigten die Mitte-Parteien Sympathien für das Anliegen der SVP.

Am liebsten hätten die Sozialdemokraten (SP) und Grüne die Initiative für ungültig erklärt, womit sich die Diskussion um den Gegenvorschlag erübrigt hätte. Die Initiative verstosse klar gegen zwingendes Völkerrecht, argumentierten ihre Vertreter.

Der Bundesrat hatte zwar mögliche Konflikte mit übergeordnetem Recht geortet – insbesondere mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Einen Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht stellte er aber nicht fest, weshalb er die Initiative als gültig beurteilte.

swissinfo.ch und Agenturen

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