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Bundesanwaltschafts-Aufsicht gewählt

Die vereinigte Bundesversammlung hat die Mitglieder der neuen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Diese sollen eine unabhängige Aufsicht gewährleisten.

Ab dem kommendem Jahr kontrolliert ein unabhängiges Gremium die Bundesanwaltschaft. Am Mittwoch wählte die vereinigte Bundesversammlung nun die Mitglieder der aus Richtern, Anwälten und juristischen Fachpersonen zusammengesetzten Behörde.

Umstritten war die Wahl von David Zollinger, dem Kandidaten der SVP. Dies deshalb, weil Zollinger Mitglied der Geschäftsleitung der Privatbank Wegelin&Co. ist. Gegen seine Wahl stellten sich die Fraktionen der SP und der Grünen. Mit Dick Marty (TI) sprach sich aber auch ein FDP-Vertreter gegen Zollinger aus.

Die Kritiker stellten Zollingers Unparteilichkeit in Frage, da die Bundesanwaltschaft auch Bankiers im Visier habe. Die Integrität Zollingers stehe nicht zur Debatte, sagte Marty. Auch werde seine Kompetenz nicht bezweifelt. Es gehe aber nicht an, in das Aufsichtsgreumium einen aktiven Bankier zu wählen, der auf ausländischen Märkten tätig sei.

Die Mehrheit des Rates wählte schliesslich Zollinger mit 123 von 223 Stimmen, bei einem absoluten Mehr von 112 Stimmen.

In die siebenköpfige Aufsichtsbehörde wurden neben Zollinger fünf Männer und eine Frau gewählt: Theirry Béguin, Giorgio Bomio, Thomas Fingerhuth, Niklaus Oberholzer, Hansjörg Seiler, Carla Wassmer.

Weiter wählte die vereinigte Bundesversammlung als neue Bundesrichterin Lucrezia Glanzmann-Tarnutzer und als neues nebenamtliches Mitglied des Bundesgerichts Stephen Berti gewählt.

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