Die Schweizer Regierung hat neue Sanktionen gegen Iran verhängt. Sie folgt damit der Resolution des UNO-Sicherheitsrats vom 9. Juni. Die zusätzlichen Zwangsmassnahmen umfassen ein Ausfuhrverbot von schwerem Kriegsgerät und ein Beteiligungsverbot an gewissen Firmen.
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Iranische Staatsangehörige, Unternehmen, Organisationen oder die Regierung dürfen demnach keine Beteiligungen an Schweizer Firmen kaufen, deren Technologien für das iranische Atom- und Raketenprogramm verwendet werden könnten.
Das Ausfuhrverbot von schwerem Kriegsmaterial umfasst auch damit zusammenhängende Dienstleistungen und Finanzierungen. Die neuen Sanktionen gelten ab Donnerstag.
Wie der Bundesrat erklärte, erteilt die Schweiz seit Jahren keine Bewilligung zur Kriegsmaterialausfuhr nach Iran.
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat Teile der UNO-Resolution bereits am 23. Juni umgesetzt. Seither wurden gegen 36 Personen Einreisesperren verhängt.
Die Gelder von 40 iranischen Firmen und Organisationen sowie einer Einzelperson sind gesperrt. Aktuell sind im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Iran insgesamt 1,5 Millionen Franken gesperrt.
Die übrigen Beschlüsse der Resolution lassen sich im Rahmen der bestehenden Gesetzesgrundlagen umsetzen.
Der Sicherheitsrat hatte die zusätzlichen Sanktionen am 9. Juni beschlossen, weil Iran Forderungen zur Aussetzung des Nuklearprogramms nicht erfüllt hatte. Als UNO-Mitglied muss die Schweiz Beschlüsse des Sicherheitsrates umsetzen.
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