Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will die bundesrätlichen Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe nochmals überdenken. In der Vernehmlassung war die Idee einer strengen Reglementierung oder eines Verbot von Sterbehilfeorganisationen auf Ablehnung gestossen.
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Sie wolle dem Wunsch einer Mehrheit in der Vernehmlassung Rechnung tragen, und «die Suizidhilfe nicht nur für unmittelbar vom Tod bedrohte schwerkranke Personen zulassen, sondern weiter fassen», sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview mit der SonntagsZeitung.
Kritisiert wurde unter anderem, dass der Bundesrat chronisch Kranke von der Freitodhilfe ausschliessen wollte. Dies ging auch der Nationalen Ethikkommission (NEK) zu weit, obwohl diese strengere Regeln für die Freitodhilfe wünscht. Auch ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen lehnt die Ethikkommission ab.
Als zu schwerfällig wurde ausserdem der Vorschlag kritisiert, dass ein Sterbewilliger gleich zwei Gutachten von Ärzten vorlegen müsse.
Die meisten Parteien halten die heutige Regelung im Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe für ausreichend und wollen diese beibehalten. Diese verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird.
Einzig die Kirchen, kirchennahe Kreise sowie die Christlichdemokratische Partei (CVP) und die Evangelische Volkspartei (EVP) hatten die bundesrätlichen Pläne unterstützt. Allerdings setzt sich neben den Kirchen nur die EVP für ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ein. Der CVP würden strengere Regeln genügen, vor allem um den Sterbetourismus aus dem Ausland zu unterbinden.
swissinfo.ch und Agenturen
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