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Die Angst sündiger Banken vor einer US-Klage

Das Schlimmste wäre eine US-Klage, sagt Bankenprofessor Manuel Ammann. zVg

Soll die Politik erneut Schweizer Recht ändern, damit sündige Banken den Kopf aus der Schlinge der amerikanischen Justiz ziehen können? Für die Banken wäre das Problem damit einfacher zu lösen, sagt ein Schweizer Bankenprofessor zu der Frage, über die derzeit auch das Parlament debattiert.

Im Steuerstreit mit den USA liegt seit wenigen Tagen ein Vorschlag der Regierung auf dem Tisch, über den das Parlament in diesen Tagen befindet. Die sogenannte Lex USA sieht vor, mit einem dringlichen Gesetz Datenlieferungen der Banken in die USA gerichtsfest zu machen.

Wie auch immer die Debatte ausgehen wird, Bankenprofessor Manuel Ammann von der Universität St. Gallen rät allen Banken, die US-Kunden geholfen haben, Geld vor dem Fiskus zu verstecken, mit den Amerikanern zu kooperieren.

Der Nationalrat will die Behandlung des Steuerstreit-Gesetzes (Lex USA) so lange aussetzen, bis der Inhalt des Programms bekannt ist, das die USA den Schweizer Banken zur Beilegung des Steuerstreits anbieten.

Welche Folgen dieser Entscheid hat, ist unklar. Wahrscheinlich ist, dass damit der Fahrplan des Bundesrats zur Behandlung des Geschäfts hinfällig wird. Dieser hatte das Parlament gedrängt, das Gesetz in der laufenden Session zu verabschieden, um es auf 1. Juli in Kraft setzen zu können.

Die Dringlichkeit hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit drohenden Verfahren gegen Banken begründet. Die USA seien nicht bereit, weiter zuzuwarten und träfen bereits Vorbereitungen, um weitere Banken zur Verantwortung zu ziehen. Durch die Dringlichkeit ist auch das Referendum gegen das auf ein Jahr befristete Gesetz ausgeschlossen.

Möglich ist aber auch, dass die Bedingung für die Wiederaufnahme der Behandlung gar nicht erfüllt werden kann. Offenbar haben die US-Behörden vom Bundesrat verlangt, dass der Inhalt des Programms für die Banken geheim bleibt. Aus deren Sicht handelt es sich um eine Sache zwischen der US-Justiz und den Schweizer Banken. Eine politische Debatte in der Schweiz wollen die USA daher nicht.

Das bedeutet aber auch, dass die eidgenössischen Räte im unklaren darüber gelassen werden, was die Schweizer Seite im Gegenzug für eine vorübergehende Anpassung ihrer Rechtsordnung erhält.

Unbekannt ist sowohl die Höhe der vorgesehenen Bussen als auch alle weiteren Bedingungen, unter welchen die Schweizer Banken eine Anklage in den USA vermeiden könnten.

(Quelle: sda)

swissinfo.ch: Wenn das Schweizer Parlament die Lex USA ablehnt, werden die USA – daran zweifelt niemand – den Druck auf sündige Schweizer Banken erhöhen. Was droht diesen Instituten konkret?

Manuel Ammann: Das Schlimmste, was einer Bank passieren könnte, wäre eine Anklage der amerikanischen Justiz. Das könnte sogar ihr Überleben gefährden. Zu einer solchen Anklage wird es aber mit grosser Wahrscheinlichkeit nur dann kommen, wenn die Bank mit den US-Behörden nicht kooperieren kann oder will. Das heisst, wenn sie zum Beispiel die Daten nicht liefert oder die Bussen nicht bezahlt, welche die amerikanischen Behörden verlangen.

Darum geht es ja auch im vorgesehenen Gesetz (Lex USA), nämlich den Banken die rechtlichen Voraussetzungen in der Schweiz zu schaffen, dass sie mit den USA kooperieren können, ohne Schweizer Recht zu verletzen.

Der Steuerstreit entzweit die Schweizer Banken, den Bundesrat und die amerikanischen Justizbehörden seit fünf Jahren. Von amerikanischer Seite sind es zwei Behörden, welche die Schweizer Banken in die Mangel nehmen: Das Justizdepartement und die Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS).
 
19. Juni 2008
Der ehemalige UBS-Banker Bradley Birkenfeld erklärt sich vor einem amerikanischen Gericht schuldig, für Kunden der Schweizer Grossbank Geld am Fiskus vorbeigeschleust zu haben.
 
19. August 2009
Nach einem monatelangen Tauziehen zwischen der UBS, dem Bundesrat und den US-Behörden um die Herausgabe von Namen verdächtiger Kunden einigen sich die Schweiz und die USA auf einen Vergleich. Die USA erhalten 4450 UBS-Kundendaten. Die UBS zahlt zudem eine Busse von 780 Millionen Dollar.
 
16. November 2010
Nach Erhalt der meisten UBS-Kundendaten zieht die US-Steuerbehörde IRS ihre zivilrechtliche Klage gegen die UBS zurück.
 
Februar 2011
Die USA haben neben der CS weitere Banken im Visier, darunter die HSBC Schweiz, die Basler und Zürcher Kantonalbanken, Julius Bär und die Bank Wegelin.
 
9. Dezember 2011
Das US-Justizministerium verlangt von Schweizer Banken auch Namen von Kundenberatern. Das schweizerische Recht verbietet aber die direkte Herausgabe von Dokumenten mit Namen von Mitarbeitenden.
 
16. März 2012
Das Schweizer Parlament erklärt sich mit Gruppenanfragen aus den USA einverstanden und stimmt einer entsprechenden Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zu.
 
11. April 2012
Das Bundesverwaltungsgericht stoppt auf die Klage eines CS-Kunden die Lieferung von Kundendaten der Credit Suisse an die USA, weil seiner Ansicht nach das amerikanische Amtshilfegesuch den Anforderungen nicht genügte.
 
4. Dezember 2012
Die Schweiz und die USA einigen sich auf die Einführung des “Foreign Account Tax Compliance Act” (FATCA) auf voraussichtlich 2014. Damit wollen die USA erreichen, dass sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuert werden können.
 
3. Januar 2013
Die Bank Wegelin gibt in den USA ein Schuldgeständnis ab und gesteht damit ein, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Im März wird das Strafmass bekannt: Die Busse beläuft sich auf 74 Mio. Dollar.
 
29. Mai 2013
Der Bundesrat verabschiedet ein Gesetz (Lex USA) zur Beendigung des Steuerstreits. Es soll die Banken – nach einem dringlichen Verfahren im Parlament – ermächtigen, direkt mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten und einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.
(Quelle: sda)

swissinfo.ch: Drohen den Banken Klagen, wenn das Parlament diesen Weg verweigert?

M.A.: Im schlimmsten Fall. Aber es muss nicht soweit kommen. Es wäre auch denkbar, dass sie sich mit den Amerikanern trotzdem auf einen Vergleich einigen können.

swissinfo.ch: Nehmen wir eine Bank, die kooperieren möchte und auch bereit wäre, Daten von Mitarbeitenden zu liefern. Dann würde die Bank – ohne Lex USA – Schweizer Recht verletzen.

M.A.: Das ist richtig. Je nachdem, was die Amerikaner verlangen, könnte diese Bank gezwungen werden, Schweizer Recht zu verletzen, um amerikanischem Recht nachzukommen.

swissinfo.ch: Wäre das für eine Bank – materiell betrachtet – das kleinere Übel?

M.A.:  So generell lässt sich das nicht sagen. Aus Sicht einer Schweizer Bank wäre auch ein Rechtsbruch in der Schweiz ein grosses Übel.

swissinfo.ch: Was könnte ihr drohen, wenn sie das Schweizer Bankgeheimnis verletzt, um amerikanischem Recht nachzukommen?

M.A.: Das müssten Sie die Juristen fragen, welche Strafen für welche Vergehen vorgesehen sind. Abgesehen vom strafrechtlichen Aspekt könnten aber die Aufsichtsbehörden in der Schweiz einer Bank die Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung absprechen, es könnte gar der Lizenzentzug in der Schweiz drohen. Aber das müsste ein ziemlich schwerwiegender Fall sein. Ich gehe nicht davon aus, dass die Situation dermassen eskalieren wird.

Aber es könnte eine Situation entstehen, in der sich einzelne Bankmitarbeiter strafbar machen würden, wenn sie auf eigene Faust mit den Amerikanern kooperierten.

swissinfo.ch: Weshalb muss sich eine Schweizer Bank denn so sehr in Acht nehmen vor einer Anklage der US-Justiz? Weil sie die Lizenz verlieren könnte in den USA?

M.A.: Eben nicht. Das ist ja das Ungewöhnliche an der ganzen Sache. Die meisten der möglicherweise betroffenen Banken haben gar keine Lizenz in den USA. Sie haben amerikanischen Boden auch nie betreten. Sie glaubten, dieses Geschäft nach Schweizer Recht betreiben zu können, weil sie keine Geschäftstätigkeit in den USA haben und deshalb gar nicht unter amerikanisches Recht fallen.

Aber das war ein folgenschwerer Irrtum, wie sich jetzt herausstellt. Die USA wollen ihr Recht extraterritorial durchsetzen und haben mit diesem Ansinnen jetzt in der Schweiz Erfolg.

swissinfo.ch: Was hätte denn eine Schweizer Bank, die keine Lizenz in den USA hat oder will, von einer Klage der US-Justiz zu befürchten? 

M.A.: Eine Vermögensverwaltungsbank ist keine autarke Institution, sondern von vielen anderen abhängig – Korrespondenzbanken, Börsen, Depot- und Clearingstellen usw. Wenn diese Geschäftspartner die Zusammenarbeit einstellen, kann die betroffene Bank ihr Geschäft nicht mehr betreiben, weil sie vom Finanzsystem abgeschnitten wird.

swissinfo.ch:…und das müssten diese Partner im Falle einer Klage tun?

M.A.: Nein, nicht zwingend. Aber es könnte zu einer Kettenreaktion kommen. Wenn wichtige amerikanische Institutionen nicht mehr bereit wären, mit angeklagten Banken Geschäftsbeziehungen zu unterhalten, möchten aus Reputationsgründen vielleicht nicht andere Banken in die Lücke springen.

swissinfo.ch: Sie gehen davon aus, dass eine Busse für die meisten Banken weniger gravierend wäre, obschon diese happig ausfallen dürften?

M.A.: Richtig. Auch wenn eine Bank die Anklage selbst überlebte, würde ein jahrelanges Gerichtsverfahren drohen mit unabsehbaren Konsequenzen für die Bank und ihre Geschäftsbeziehungen. Es ist rechtsstaatlich ausserordentlich irritierend, aber im vertrauenssensitiven Bankgeschäft wirkt eine solche Anklage fast wie eine Verurteilung.

Deswegen sind Banken in der Regel bereit, in Vergleichsverfahren hohe Kosten in der Form von Bussen und Entschädigungszahlungen zu akzeptieren, auch wenn sie sich nicht im Unrecht fühlen.

swissinfo.ch: Könnten diese Kosten so hoch ausfallen, dass die eine oder andere in ihrer Existenz bedroht würde?

M.A.: Das halte ich trotz allem für wenig wahrscheinlich. Wenn man die Präzedenzfälle anschaut, wie zum Beispiel die Bank Wegelin, dann war die Höhe der Busse zwar keinesfalls gering, aber nicht so hoch, dass sie eine normale Schweizer Bank in Solvenz-Schwierigkeiten bringen würde, denn die meisten Schweizer Banken hatten vergleichsweise wenige amerikanische Kunden. Anders kann es aussehen bei Banken, die einen hohen Anteil an amerikanischen Kunden hatten. Davon gab es aber nur eine Handvoll in der Schweiz.

swissinfo.ch: Und dabei denken Sie jetzt nicht an eine Kantonalbank?

M.A.: Nein, keineswegs.

swissinfo.ch: Ein Nein des Parlaments zur Lex USA wäre in Ihren Augen also nicht das Ende des Schweizer Finanzplatzes?

M.A.: Das denke ich nicht. Aber es würde für die Schweizer Banken sicher nicht einfacher, weil eine Annahme der Lex USA die Kooperation mit den Amerikanern erleichtert.

swissinfo.ch: Aber es wäre ein weiterer Schritt auf das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses zu?

M.A.: Die Zeiten des Schweizer Bankgeheimnisses für ausländische Kunden in Steuerangelegenheiten sind vorbei, ob die Lex USA angenommen wird oder nicht.

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