Beruft sich der Bundesrat in Krisenlagen auf das Notrecht, soll er die Entscheide in Zukunft rascher dem Parlament vorlegen müssen. Dies hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen.
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swissinfo.ch und Agenturen
Mit 135 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Nationalrat einem Gesetz zu, das klarere Bestimmungen für das Vorgehen in Krisen enthält.
Die Gesetzesänderungen ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates – unter dem Eindruck der UBS-Affäre, aber auch in Erinnerung an das Swissair-Grounding.
Laut Bundesverfassung darf die Regierung heute in ausserordentlichen Lagen Verordnungen und Verfügungen ohne gesetzliche Grundlage erlassen und Ausgaben ohne vorgängigen Beschluss des Parlaments tätigen.
Auf dieses Notrecht berief sich der Bundesrat beim Entscheid, mit sechs Milliarden die UBS zu retten. Der Rettungsaktion hatte nicht das Parlament, sondern nur dessen Finanzdelegation zugestimmt.
Die Mehrheit des Rates will die Handlungsfähigkeit der Regierung nicht zu stark einschränken.
Mit 96 zu 45 Stimmen lehnte die grosse Kammer denn auch einen Antrag aus den Reihen der Linken ab, mit dem die Kompetenzen des Bundesrates beschnitten worden wären.
Sozialdemokraten und Grüne wollten die Regierung dazu zwingen, bei dringlichen Ausgaben von über 500 Mio. Franken vorgängig grünes Licht der Räte einzuholen.
Der Rat beschloss aber, dass innert drei Wochen nach der Zustimmung durch die Finanzdelegation eine ausserordentliche Session stattfinden müsse, falls ein Viertel der Parlamentarier dies verlange.
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