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Kindesunterhalt, Bankgeheimnis und “Swiss made”-Label

Die Kinder von getrennten Eltern haben nun Anspruch auf Betreuungsunterhalt, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Keystone

Im Januar 2017 sind in der Schweiz zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Sie betreffen so unterschiedliche Personen wie getrennte Eltern, Hundebesitzer, Banker und Schweizer Produzenten.

Der Schweizer Gesetzgeber möchte alle Kinder von getrennten Eltern beim Unterhalt gleichbehandeln, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Zudem haben Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern neu Vorrang vor anderen Unterhaltsansprüchen. Das neue Gesetz verteilt auch die Pensionskassengelder bei einer Scheidung gerechter.

Mit der Gesetzesänderung soll den Zahlen Rechnung getragen werden, wonach im Jahr 2009 16,9% der Einelternhaushalte von der Sozialhilfe abhängig waren und mehr als 95% der Fälle Frauen mit Kindern betrafen.

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Der bekannte Kinder- und Jugendpsychologe Allan Guggenbühl findet es grundsätzlich richtig, dass uneheliche Kinder beim Unterhalt den ehelichen Kindern gleichgestellt werden. Doch er sieht auch ein Problem bei Kindern, die nicht in stabilen Partnerschaften gezeugt wurden: “Es ist das Szenario denkbar, dass bei einem One-Night-Stand von zwei 18-Jährigen ein Kind entsteht, die Frau nicht abtreiben will und der Vater dann der Frau jahrelang Unterhalt zahlen muss. Ein One-Night-Stand kann somit gravierende Folgen für den jungen Mann haben.” Man wisse noch nicht, wie sich die Situation und die Gerichtspraxis entwickeln werden. “Man kennt aber das Beispiel der USA und England, wo hohe Kindergelder dazu geführt haben, dass ein Teil der jungen Frauen dies ausnützt und absichtlich schwanger wird.” Ob es in der Schweiz mit dem neuen Betreuungsunterhalt eine ähnliche Entwicklung gibt, wird sich laut Guggenbühl zeigen.

Die Daten des Finanzdienstleisters Swift könnten nun Gegenstand des automatischen Informationsaustauschs sein. Keystone

Austausch von Bankinformationen

Ein internationales Abkommen über den automatischen Austausch von Bankinformationen beendet die berühmte Rolle der Schweiz als Steueroase. Mit dem neuen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.

Die Standards wurden von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der globalen Finanzindustrie entwickelt. Die Konvention verlangt ab 2018 den jährlichen Austausch von Finanzinformationen über Schweizer Bankkonten von Kunden aus bestimmten Ländern.

Studioaufnahmen der Helvetica Schriftart. Keystone

Swissness

Ein neues “Swissness”-Gesetz verschärft die Anforderungen für den Gebrauch des Schweizerkreuzes und der Bezeichnung “Made in Switzerland”. Das neue Gesetz definiert nun klar die Bedingungen, unter welchen Firmen ihre Produkte als “Swiss made” bezeichnen können.

Pflanzliche und tierische Landwirtschaftsprodukte müssen zu 100% aus der Schweiz stammen, um das Swiss Label zu erhalten. Bei Lebensmitteln müssen 80% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor. Für Wasser, Kaffee und Schokolade gelten andere Regeln.

Industrielle Produkte müssen mindestens 60% der Produktionskosten in der Schweiz verursachen. Das betrifft vor allem Schweizer Uhren.

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Neues SWISS-MADE-Label nimmt Hürden

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Wenn Nahrungsmittel künftig das bekannte Schweizer Kreuz tragen wollen, müssen sie zwei Kriterien genügen. Die Produkte müssen in der Schweiz fabriziert, und 80% ihrer Inhaltsstoffe im Inland hergestellt worden sein. Viele Schweizer Produzenten arbeiten immer noch daran, den neuen Richtlinien zu genügen. Der Biscuit-Hersteller Hug hat bereits von Import- auf einheimischen Zucker umgestellt. Die Firma…

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Andere Gesetzesänderungen

Blaulicht-Organisationen: Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und anderen freiwilligen Rettungsorganisationen dürfen neu in Notfällen ausrücken, auch wenn sie etwas Alkohol getrunken haben. Es gilt neu ein Grenzwert von 0,5 Promille und nicht mehr 0,1 Promille. Das Bundesamt für Strassen wollte die Änderung, damit in Notfällen mehr freiwillige Helfer einspringen können.

Hundebesitzer: Der Bund verlangt keine theoretischen und praktischen Hundekurse mehr. Die Kantone können diese jedoch weiterhin vorsehen.

Schweizer Wälder: Mit dem neuen Gesetz soll das einheimische Holz mehr genutzt werden. Die RegierungExterner Link will den Wald besser vor Schadorganismen schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte stärken.

Energie-Label: Autokäufer werden zukünftig mehr Angaben auf der Energieetikette von Neuwagen sehen. Das ermöglicht einen energie- und umweltbewussten Kauf.

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