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Parlament macht Schritt Richtung “Ehe für alle”

Zwei Frauen stehen zusammen bei einem Kind auf einer Schaukel.
Geht es nach der Mehrheit des Nationalrats, dann sollen lesbische Paare künftig auch Zugang zur Samenspende haben. © Keystone / Gaetan Bally

In der Schweiz sollen gleichgeschlechtliche Paare künftig auch heiraten dürfen. Das hat die grosse Parlamentskammer beschlossen. Der Nationalrat sprach sich zudem für den Zugang lesbischer Paare zur Samenspende aus. Noch hat die Vorlage aber nicht alle Hürden genommen.

Anders als in vielen europäischen Ländern, steht die Ehe in der Schweiz heute nur heterosexuellen Paaren offen. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Dies ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung, auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht erlaubt.

Das würde sich mit der Revision ändern, welcher der Nationalrat am Donnerstag mit 132 zu 53 bei 13 Enthaltungen zugestimmt hat. Voraussichtlich in der Herbstsession muss sich nun aber auch die kleine Parlamentskammer (Ständerat) noch mit der Vorlage befassen.

Und das letzte Wort dürfte das Volk haben: Die christlich-konservative Eidgenössische-Demokratische Union (EDU) hat das Referendum gegen die Vorlage angekündigt, die auf eine Initiative der Grünliberalen Partei (GLP) zurückgeht.

Das Komitee “Ehe für alle” begrüsst den Entscheid des Nationalrats. “Die LGB-Organisationen und die betroffenen Familien sind über diesen Entscheid, auf den sie seit mehr als 20 Jahren warten, hoch erfreut und erleichtert”, heisst es in einer Medienmitteilung. Nun liege es am Ständerat, die “vollständige Gleichstellung” zu ermöglichen.

Umstrittene Samenspende

Im Nationalrat sprachen sich mit Ausnahme der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei alle Fraktionen für die “Ehe für alle” aus. Die Mitte-Fraktion zeigte sich gespalten.

Zu reden gab insbesondere der Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare. Die vorberatende Rechtskommission hatte diese Möglichkeit in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. Obwohl der Vorschlag mehrheitlich gut aufgenommen wurde, empfahl sie ein Nein. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, dass der Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen die gesamte Vorlage zum Absturz bringen könnte.

Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter wollte den Zugang zur Samenspende für lesbische Paare nicht im Rahmen dieser Vorlage zulassen. Der Bundesrat, der sich hinter die “Ehe für alle” stellt, wolle die Revision in Etappen durchführen, sagte sie. Mit Blick auf den Zugang zur Samenspende für lesbische Paare seien zu viele rechtliche Fragen offen, die für das Kind bedeutsam seien. Dazu gehört laut Keller-Sutter insbesondere, wie das Recht auf Kenntnis der Abstammung gewährleistet werden kann.

Die Sozialdemokratische Partei (SP), die Grünen, die GLP und jene Mitglieder der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen), welche die Samenspende befürworten, setzten sich schliesslich durch.

Leihmutterschaft ausgeklammert

Kein Thema in der Gesetzesänderung ist die Leihmutterschaft. Diese wäre Voraussetzung dafür, dass auch schwule Paare Kinder haben könnten. Dafür sind die politischen Hürden ungleich grösser als für die Samenspende, die für heterosexuelle Ehepaare heute schon zulässig ist. Um die Vorlage nicht zu gefährden, wurde zudem die Hinterlassenenrente ausgeklammert.

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