
PRESSE/HSBC Private Bank: Frankreich verteidigt Vorgehen in Datenaffäre
Paris (awp/sda) – Der französische Budgetminister Eric Woerth hat sein Vorgehen in der HSBC-Datenaffäre verteidigt. Vielmehr wäre es ein Fehler gewesen, «nichts zu sagen und nichts zu unternehmen», sagte er im Interview mit der französischen Zeitung «La Tribune».
In diesem Fall hätte man ihm vorgeworfen, nicht gegen Steuerbetrug anzutreten, dafür einzelne Personen zu schützen, sagte er weiter. Der Kampf gegen Steuerbetrüger dürfe aber nicht einfach ein Wunsch bleiben. Die Kundendaten der Privatbank HSBC aus Genf seien ihm weder anonym zugestellt worden noch habe er dafür bezahlt.
Eric de Montgolfier, Staatsanwalt von Nizza, sagte in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Donnerstag, «die Bundesanwaltschaft hat uns Suchwörter geliefert, die uns erst den Zugang eröffneten zu den Daten, die wir beschlagnahmt hatten».
Ursprünglich hatte die Schweiz ein Rechtshilfegesuch an Frankreich gestellt, weil der ehemalige IT-Angestellte Hervé Falciani bei der HSBC in Genf Daten gestohlen und sich dann nach Frankreich abgesetzt hatte.
Falciani soll versucht haben, diese Daten an verschiedene Staaten zu verkaufen, was er selbst allerdings bestreitet. Der Schweiz wirft ihm unter anderem wirtschaftlichen Nachrichtendienst vor.
In ihrem Rechtshilfegesuch hat die Bundesanwaltschaft die Festnahme von Falciani verlangt sowie eine Hausdurchsuchung in seinem Domizil in Menton. «Bei der Hausdurchsuchung haben wir dann das ominöse Material, diese Daten in einem Computer, gefunden», sagte Eric de Montgolfier im «Tages-Anzeiger» weiter. Weil die Daten offenbar Informationen liefern zu französischen Steuersündern, will sie Frankreich nun für sich verwenden.
Woerth, der bereits im August erklärte, eine Liste mit Namen von 3’000 französischen Steuersündern zu besitzen, kündigte an, gegen die Betroffenen «mit aller Härte» vorzugehen, sofern sie sich nicht bis Ende Jahr selbst anzeigten.
Die Schweiz kritisiert dieses Vorgehen scharf. Dass illegal erworbene Informationen in einem Steuerverfahren eingesetzt würden, sei in einem Rechtsstaat inakzeptabel. Er stelle fest, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Mittwoch, dass sich Frankreich offensichtlich illegale Bankdaten beschafft habe und die französischen Behörden diese auch gebrauchen wollten.
Es komme jedoch nicht in Frage, aufgrund dieser Daten erleichterte Amtshilfe zu leisten. Merz will darum dem Parlament beantragen, die Genehmigung des vor zwei Monaten mit Frankreich ausgehandelten neuen Doppelbesteuerungsabkommens, das die erleichterte Amtshilfe beinhaltet, auszusetzen.
cc