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Quadrant/Schweizer Börse befreit Unternehmen von gewissen Publizitätspflichten

Zürich (awp/sda) – Quadrant kommt in seinen Bemühungen voran, sich von der Schweizer Börse zurückzuziehen: Die SIX Exchange Regulation hat den Kunststoff-Hersteller von gewissen Kotierungspflichten befreit. Quadrant muss somit unter anderem keinen Geschäftsbericht für das Jahr 2009 oder Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen. Die Befreiung ist allerdings bis zum 31. Mai befristet, wie das Lenzburger Unternehmen am Montag mitteilte.
Die geplante Dekotierung von Quadrant ist eine Folge der Übernahme des Kunststoff-Herstellers durch die niederländische Aquamit. Aquamit gehört je zur Hälfte der japanischen Mitsubishi Plastics und den vier Gründern von Quadrant. Das Bundesverwaltungsgericht muss noch entscheiden, ob das im letzten Juni gestartete öffentliche Kaufangebot von Aquamit für Quadrant rechtmässig war.
Bestimmte Aktionäre kritisierten die ungleiche Behandlung der Anteilseigner: Den Publikumsaktionären wurde weniger für ihre Titel offeriert als ausgewählten Grossaktionären und den Quadrant-Gründern.
Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht ist die Sarasin Investmentfonds AG. Die vorgelagerten Instanzen – die Übernahmekommission und die Finanzmarktaufsicht – sahen das Kaufangebot als rechtmässig an.
Die für den (morgigen) Dienstag angekündigte Zahlenpräsentation entfällt entsprechend.
uh

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