Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Während hierzulande die Alpaufzüge beginnen, richten sich die Blicke einmal mehr auf Bäuerinnen und Bauern in Tracht und auf festlich geschmücktes Vieh, das seinen Weg auf die Bergweiden antritt.
Im heutigen Briefing befassen wir uns mit den Herausforderungen der Schweizer Landwirtschaft – und ähnlich wie der Alpsommer selbst dürften diese Debatten den ganzen Sommer andauern.
Gute Lektüre!
Das Schweizer Aussendepartement kritisiert ein Video des isrealischen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir, das Gaza-Aktivist:innen auf demütigende Weise zeigt, stark.
In der Aufnahme bestärkt Ben-Gvir Sicherheitskräfte, während diese eine Aktivistin festhalten, die «Free, Free, Palestine» ruft. Später ist er zu sehen, wie er neben Dutzenden von Aktivist:innen, die mit auf dem Rücken gefesselten Händen knien, eine grosse israelische Flagge schwenkt und ihnen auf Hebräisch sagt: «Willkommen in Israel. Wir sind die Herren.»
Das Schweizer Aussendepartement schreibt auf der Plattform X, es «bedauere die inakzeptable Behandlung einiger Teilnehmer». Diese Behandlung stehe «offenbar im Widerspruch zu den Zusicherungen der israelischen Behörden hinsichtlich der Achtung des Völkerrechts und der Grundrechte».
Gleichzeitig bekräftigte das EDA seine frühere Haltung, dass Schweizer Staatsangehörige, die sich trotz offizieller Warnungen zur Teilnahme an der Flottille entschlossen haben, «fahrlässig und auf eigenes Risiko» gehandelt hätten.
Die Teilnehmenden seien darüber informiert worden, dass eine allfällige konsularische Unterstützung begrenzt und gemäss dem Auslandschweizer-Gesetz in Rechnung gestellt würde. Insgesamt befanden sich 19 Schweizer:innen unter den mehr als 400 Aktivist:innen an Bord von 41 Schiffen der Flottille, die die israelische Marine Ende letzter Woche vor der Küste von Gaza abgefangen hatte.
Schweizer Landwirt:innen kämpfen derzeit an mehreren Fronten: Gemüseproduzent:innen klagen gegen den Detailhändler Migros, und die einflussreiche Agrarlobby wehrt sich sowohl gegen die Höhe der vom Bund vorgeschlagenen Subventionen als auch gegen das geplante Mercosur-Abkommen.
Bald entscheidet der Nationalrat über ein neues Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Befürworter:innen sehen das Abkommen als Möglichkeit, die Schweizer Handelsbeziehungen zu diversifizieren. Schweizer Bäuerinnen und Bauern befürchten dagegen, dass günstigere Importe die Schweizer Landwirtschaft zusätzlich unter Druck setzen könnten. Um die Bedenken auszuräumen, hat der Bund Subventionen in Höhe von 158 Millionen Franken für die Jahre 2028 bis 2031 vorgeschlagen.
Die Reaktion der Agrarlobby liess nicht lange auf sich warten. «Der Beschluss des Bundesrats ist derart provokativ, dass wir uns ganz klar Gedanken machen betreffend des Referendums«, sagt Bauernpräsident und Mitte-Nationalrat Markus Ritter. Die Bauernlobby verlangt fast sechsmal so viel Geld, verteilt über acht Jahre. Ohne dies werde der Bauernverband dem Mercosur-Abkommen nicht zustimmen. Angesichts des starken Einflusses des Bauernverbands im Bundeshaus könnte seine Referendumsdrohung das gesamte Mercosur-Abkommen gefährden.
Gleichzeitig hat der Verein Faire Märkte Schweiz bei der Wettbewerbskommission Anzeige gegen den Detailhändler Migros wegen eines seit rund 20 Jahren bestehenden Rabattsystems eingereicht. Im Rahmen dieses Systems erhält die Migros einen pauschalen Abzug von 3%, bei dem im Gegenzug die Rechnungen innert zehn Tagen beglichen werden. Laut Stefan Flückiger, Präsident von Freie Märkte Schweiz, führe dieses System zu einem «systematischen Margenverlust zugunsten der Migros-Gruppe» und kostet Gemüse- und Früchtebauern jährlich rund 12 Millionen Franken.
Die Genfer Kantonsregierung hat eine Demonstration auf Schweizer Staatsgebiet im Vorfeld des G7-Gipfels im grenznahen Évian, Frankreich, bewilligt. Doch der Gipfel und die damit verbundenen Proteste werfen auch Fragen zur Belastung der Genfer Polizei auf.
Die bewilligte Demonstration ist für den 14. Juni geplant, den Tag vor Beginn des Gipfels.
«Wir haben uns auf die Erfahrung der Polizei gestützt», sagte Genfer Staatsrat Thierry Apothéloz gegenüber den Medien. Seine Kollegin, Sicherheitschefin Carole-Anne Kast, bezeichnete den Sicherheitseinsatz als «beispiellos in seinem Ausmass».
Neben dem NATO-Gipfel gilt der G7 als eines der sicherheitstechnisch anspruchsvollsten internationalen Ereignisse. Es wird erwartet, dass die Staats- und Regierungschefs der wichtigsten westlichen Wirtschaftsnationen teilnehmen, darunter US-Präsident Donald Trump.
Der Schweizer Bundesrat hat bereits die Mobilisierung von bis zu 5’000 Soldaten zur Unterstützung der kantonalen Sicherheitskräfte genehmigt. Unterdessen teilt die Genfer Polizeigewerkschaft mit, dass einigen Beamten 12-Stunden-Schichten über zehn aufeinanderfolgende Tage vor und während des Gipfels zugeteilt wurden.
Abgesehen von der Demonstration am 14. Juni werden alle anderen nicht bewilligten öffentlichen Veranstaltungen zwischen dem 12. und 17. Juni verboten. Auf Ersuchen Genfs wird der Bund während des Gipfels zudem die Grenzkontrollen verschärfen. Ab dem 12. Juni werden nur noch sieben der 35 Grenzübergänge der Region geöffnet bleiben.
Im letzten Jahr kam es zu einem deutlichen Anstieg an Konkursen, wie das Bundesamt für Statistik heute mitteilte.
Im Jahr 2025 wurden total über 13’600 Konkursverfahren gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Davon betrafen knapp 12’500 Unternehmen und über 1’100 Privatpersonen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Konkurseröffnungen um 48,5% gestiegen. Unternehmenskonkurse allein nahmen um 61,2% zu. Privatkonkurse hingegen gingen um 20,9% zurück.
Ein grosser Teil des Anstiegs ist auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Gläubiger können nun bei unbezahlten öffentlichen Abgaben oder Beiträgen wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen ein Konkursbegehren stellen. Zuvor war nur die Betreibung via Pfändung möglich.
Das Bundesamt für Statistik weist jedoch darauf hin, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung nicht genau beziffert werden können. Dies, weil nicht unterschieden werden kann, welche Konkursverfahren auf die Gesetzesänderung zurückzuführen sind.
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