An der Bedrohungslage vorbeigeplant?
Der Schweizer Bevölkerungsschutz soll primär auf Katastrophen, Notlagen und die Folgen von Terrorakten ausgerichtet werden.
Ein Bürgerkomitee hat dagegen das Referendum ergriffen. Es befürchtet, dass der Bevölkerungsschutz nicht mehr der aktuellen Bedrohungslage entspricht.
Auch der frühere Zivilschutz wird einer radikalen Kur unterzogen: Mit dem neuen Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG).
Der neue Bevölkerungsschutz soll kleiner, einfacher organisiert und klarer strukturiert werden. Wichtigste Ausrichtung wird primär die Katastrophen- und Nothilfe. Erst an zweiter Stelle steht die bisher prioritäre Hilfe in bewaffneten Konflikten.
Mehr Kooperation
Das Leitmotiv des Sicherheitsberichtes 2000 «Sicherheit durch Kooperation» präge auch die Reform des Bevölkerungsschutzes (früher Zivilschutz), sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid.
Mit dem neuen Bevölkerungsschutz werde eine engere Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz bei der Katastrophen- und Nothilfe erreicht. Damit könnten Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Weiter soll der Bestand von 280’000 Personen (davon ca. 80’000 nicht ausgebildete Reservisten) auf höchstens 120’000 abgebaut werden. Im Falle eines bewaffneten Konfliktes sei die Anzahl Dienstleistender ausbaubar, betont der Bundesrat.
Entlassen werden die Bevölkerungsschützerinnen und -schützer bereits mit 40 Jahren statt wie bisher mit 50. Und entlassene Armeeangehörige sind nicht mehr zivilschutzpflichtig.
Zu guter Letzt wird die Hauptverantwortung über den Bevölkerungsschutz den Kantonen übertragen.
Finanzschwache Kantone: Ungenügender Schutz
Dies ist denn auch einer der Hauptvorwürfe des «Komitees für einen wirkungsvollen Zivilschutz», das erfolgreich das Referendum gegen das neue Gesetz ergriffen hat.
Finanzschwache Kantone wären finanziell auf sich allein gestellt, «so dass ärmere Kantone allenfalls weniger Mittel zur Verfügung haben und ihre Bevölkerung entsprechend schlechter geschützt werden kann», so eine Mitteilung des Komitees.
CVP-Nationalrat Josef Leu, Präsident der nationalrätlichen sicherheitspolitischen Kommission, verteidigt das Gesetz am Beispiel der Kantone Appenzell und Genf: «Da sind unterschiedliche Bedürfnisse zu erfüllen, die auch unterschiedlich teuer sind. Und das spricht ja genau für das neu gewählte System.»
Falsche politische Analyse?
Ein weiterer Kernpunkt der Gegner: Die sicherheitspolitische Lage sei falsch eingeschätzt worden. «Bekanntlich sind alle diese Annahmen seit dem 11. September 2001 überholt und von den geopolitischen Realitäten überrollt worden», erklären sie.
Der Schutz der Bevölkerung sei in Zeiten der Bedrohung durch biologische Kriegsführung dringender geworden. Es sei daher «nicht zu verantworten, einen massiven Abbau an unserem Zivilschutz zu betreiben.»
Der Baselbieter Regierungsrat Andreas Koellreuter, Leiter des Projektes Bevölkerungsschutz, liess durchblicken, diese Gegenargumente würden von einem «eklatant getrübten Blick» auf die Realitäten zeugen und seien alles in allem «rückwärtsgewandt». Alternativen würden keine angeboten.
Der Bevölkerungsschutz müsse auf reale Gefahren ausgerichtet und die Einsatzbereitschaft für unwahrscheinliche Ereignisse herabgesetzt werden, sagte er. Qualität statt Quantität laute die Devise. Auch finanzielle Gründe erzwängen die Bestandesreduktion.
Bei der Vorlage handelt es sich um ein neues Gesetz, respektive ein Referendum dagegen. Daher ist am 18. Mai 2003 nur die Anzahl der Stimmen ausschlaggebend.
swissinfo, Christian Raaflaub
Der Bevölkerungsschutz soll mit einem neuen Gesetz primär auf Katastrophen, Notlagen und die Folgen terroristischer Gewaltakte ausgerichtet werden.
Beide Parlamentskammern unterstützen die Reform praktisch einstimmig.
Das «Komitee für einen wirkungsvollen Zivilschutz» hat dagegen das Referendum ergriffen. Es befürchtet, dass der Bevölkerungsschutz nicht der aktuellen Bedrohungslage entspricht.
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