
Bilaterale: Weitere Hürde genommen

In Frankreich hat der Senat am Donnerstag in Paris den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zugestimmt. Irland hat unterdessen ein Hindernis auf dem Weg zur Ratifizierung der Verträge beseitigt. Es bleibt noch Belgien.
Der Schweizer Aussenminister Joseph Deiss zeigte sich am Donnerstag bei einem Arbeitsbesuch in der irischen Hauptstadt Dublin optimistisch zur Zukunft des Vertragswerks. «Wir haben ermutigende Nachrichten erhalten.» Es bestehe immer noch Hoffnung, dass die Verträge im Januar in Kraft treten können.
Personenfreizügigkeits-Abkommen
Irland hat wie Belgien das Personenfreizügigkeits-Abkommen noch nicht ratifiziert. Das Abkommen, Teil der bilateralen Verträge, muss durch alle nationalen Parlamente der 15 EU-Staaten ratifiziert werden.
Das Personenverkehrsabkommen berührt neben EU-Kompetenzen auch solche der EU-Staaten. Erst nach seiner Ratifizierung kann der EU-Rat die Ratifikation im Namen aller EU-Vertragsparteien vornehmen, und alle Verträge können in Kraft treten.
Ursprünglich hiess es in Belgien, die Ratifizierung sollte noch im November abgeschlossen werden. Nach dem Zusammenbruch der Swissair wurden Befürchtungen laut, dass sich Belgien wegen der Ereignisse um Swissair und Sabena noch mehr Zeit nehmen könnte, die Verträge zu ratifizieren.
Bisher haben in Belgien die beiden Kammern des Bundesparlaments – Senat und Abgeordnetenhaus – die Verträge akzeptiert. Es fehlt noch der Segen dreier Regionalparlamente.
Entflechtung soll Ratifizierung erleichtern
In Irland hat das Abkommen noch nicht einmal den administrativen Prozess überstanden, wie Claude Wild vom Integrationsbüro am Donnerstag erklärte. Grund ist, dass es der Vertrag dort an ein Flughaftungs-Gesetz gekoppelt war, das innenpolitisch prioritär ist.
Dieses Gesetz sieht vor, dass Fluggesellschaften, die illegal einreisende Personen transportieren, gebüsst werden können. Es steht indes in keinem Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen.
Irlands Aussenminister Brian Cowen teilte Deiss nun am Donnerstag mit, dass die beiden Vorlagen getrennt worden seien. Das Parlament werde die Verträge voraussichtlich bis im November ratifizieren, damit sie im Januar in Kraft treten könnten.
Französischer Senat stimmt zu, Nationalversammlung im November
Einen Schritt weiter gekommen sind die bilateralen Verträge am Donnerstag in Frankreich. Dort ratifizierte der Senat die Abkommen mit 317 zu 2 Stimmen. Die Vorlage muss nun noch in die Nationalversammlung.
Der für Europafragen zuständige Minister Pierre Moscovici unterstrich gemäss dem Protokoll des Senats die Vorteile, welche die in der Schweiz arbeitenden Franzosen durch die bilateralen Abkommen geniessen werden. Er riet zu einer behutsamen Annäherung zwischen der Schweiz und der EU.
Zwei Senatoren von der gaullistischen RPR sowie vom Zentrum votierten gegen die Vorlage. In der Nationalversammlung ist die Behandlung des Abkommens für den 20. November vorgesehen.
Die Ratifikation durch das französische Parlament war durch Detailfragen verzögert worden – wie die Krankenversicherung für französische Grenzgänger, die in Genf arbeiten. Die bilateralen Verträge hätten sie verpflichtet, sich in der Schweiz zu versichern. Nun hat ihnen die französische Regierung die Freiheit der Wahl zwischen den Krankenversicherungssystemen beider Länder zugestanden.
Integrationsbüro zufrieden
Das Integrationsbüro in Bern zeigte sich zufrieden mit der nahezu einstimmigen Annahme im französischen Senat. Sollten die bilateralen Verträge wie geplant am 1. Januar 2002 in Kraft treten können, müssten alle 15 EU-Staaten bis Mitte November grünes Licht dazu geben, rief José Bessard vom Integrationsbüro in Bern in Erinnerung.
Das europäische Parlament hatte die sieben Abkommen am 4. Mai 2000 genehmigt. Die Schweiz unterzeichnete sie am 21. Juni 1999. Nach der Zustimmung des Schweizer Volkes am 21. Mai 2000 (67,2 % Ja) wurde die Ratifikationsurkunde am 16. Oktober 2000 in Brüssel hinterlegt.
swissinfo und Agenturen

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