
Deutsch-schweizerisches Wehrpflichtabkommen
Der Bundesrat hat ein Abkommen beschlossen, wonach deutsch-schweizerische Doppelbürger ihre Wehrpflicht nur in einem der beiden Länder leisten. Er genehmigte auch eine Vereinbarung betreffend Rüstungskooperation.
Die schweizerisch-deutschen Doppelbürger sollen ihren Militärdienst in dem Land leisten, in dem sie zu Beginn jenes Jahres Wohnsitz haben, in dem sie 18 Jahre alt werden.
Eine freie Wahl bleibt möglich, insbesondere von Doppelbürgern, die nicht in der Schweiz oder in Deutschland leben.
Mit Frankreich, Österreich und Italien bestehen bereits solche Abkommen. Der Vertrag für Deutschland liegt auf dieser Linie. Er lehnt sich an das Übereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1963 über die Militärdienstpflicht im Falle mehrfacher Staatsbürgerschaft an.
Bezüglich der Rüstungskooperation löst die neue Vereinbarung ein Abkommen von 1999 ab, das dieses Jahr ausläuft. Sie stützt sich auf die Rüstungspolitik des Bundesrates vom 29. November 2002 ab.
Der Geltungsbereich ist auf die Kooperation im Rüstungssektor der beteiligten Nationen beschränkt.
swissinfo.ch und Agenturen

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