Zivil-Tenü statt zuviel Grün
Was in Europas Armeen seit vielen Jahren üblich ist, erscheint in der Schweiz noch als Tabubruch: Wie lange noch sollen Schweizer Soldaten in Uniform in den Ausgang gehen oder nach Hause fahren?
Auf die Frage, seit wann in Deutschland die Soldaten der Bundeswehr in Zivil in den Ausgang gehen oder nach Hause fahren dürften, zögert der Sprecher im Verteidigungsministerium in Berlin: Das liege schon so weit zurück, meint Michael Strunk, Oberstleutnant im Generalstab, gegenüber swissinfo, dass er «es nicht ad hoc bestimmen» könne.
Früher habe es Phasen mit unterschiedlicher Regelung für die Soldaten gegeben, je nach ihrem Wohnort oder Zivilstand. Nur: In Deutschland ist die Logik umgekehrt: Als Regel gilt, zivil in den Ausgang zu gehen. In der Schweiz hingegen gilt dies als Tabubruch.
«Seit 1997 ist generell bis auf weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges auf dem Weg vom und zum Dienst genehmigt», so Strunk nach Durchsicht der bald zwölfjährigen Reglemente. Und damit meint er: Man dürfe zwar die Uniform tragen, wie das die meisten auch tun, müsse aber nicht.
Ausnahme: Auf Dienstreisen, bei Gerichtsvorladungen, Arztbesuchen etc. müsse die «Ausgeh-Uniform» getragen werden. Mit anderen Worten: Die Vorschrift, Uniform zu tragen, beschränkt sich auf jene Fälle, in denen Armeeangehörige in der Öffentlichkeit auftreten.
Die bundesdeutsche Logik geht auf den Umstand zurück, dass es sich für Bundeswehr-Angehörige, die in der Nähe ihres Dienstortes wohnen, kaum lohnt, sich in der Kaserne in Zivil umzuziehen.
Andererseits sind Soldaten, die bei der Grösse des Landes zum Teil viel längere Reisezeiten auf sich nehmen müssen als Schweizer Soldaten, froh, wenn sie in Zivilkleidung reisen dürfen.
Anders in der Schweiz
Nicht so in der Schweiz: Als vergangenes Wochenende Divisionär Eugen Hofmeister in der Sonntagspresse den Vorschlag vorbrachte, dass Soldaten künftig in Zivilkleidern ausgehen sollten, gingen die Wogen hoch. Hans Schatzmann, Präsident der Schweizer Offiziersgesellschaft, sprach sich am Radio DRS klar dagegen aus.
Rolf Homberger, Präsident des Unteroffizierverbands, befand in der Sonntagspresse, Soldaten in Uniform sollten «geehrt und bewundert» werden.
Tatsächlich verhalten sich aber bei weitem nicht alle Soldaten im Ausgang ehrenhaft. Davon zeugen zahlreiche Klagen von Bewohnerinnen und Bewohnern jener Ortschaften, in denen sich Kasernen befinden.
«Sie trinken (…), kiffen und koksen teilweise», zitiert die Sonntagspresse Betroffene. In Uniform fühlen sich die Soldaten anonym, und anders als früher gehe ihnen heute auch das Geld nicht mehr aus.
Bruno Zuppiger von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) befürchtet das Gegenteil. Der Präsident der Sicherheitskommission im Nationalrat glaubt, «in Zivil sind die Soldaten kaum mehr fassbar und benehmen sich dann vermutlich noch schlimmer», wie er gegenüber 20 Minuten sagt.
Ausserdem appelliert er an den Milizcharakter der Schweizer Armee: «Ein Soldat ist 24 Stunden im Dienst – und dies darf er auch zeigen.» Das Disziplinproblem ignoriert er nicht. Sein Rezept: Verstösse rigoros ahnden, Ausgangssperren und Arbeitsstrafen aussprechen.
Erscheinungsbild prägt Ansehen
Das Erscheinungsbild des Soldaten in der Öffentlichkeit sei immer ein zentraler Aspekt beim Uniformtragen, so der Deutsche Strunk. «In Deutschland wird der Soldat stets belehrt, dass er sich bewusst sein muss, die Bundeswehr sichtbar nach aussen zu vertreten, wenn er die Kaserne in Unform verlässt.»
Das Ansehen der Bundeswehr würde durch entsprechendes Auftreten und Haltung mitgeprägt. «Es besteht ja keine Pflicht, im Feldanzug nach Hause zu fahren. Der Soldat kann zivile Kleider tragen.»
Trage er allerdings den Feldanzug, sei er als Soldat erkennbar – damit unterliegt er auch «ausserhalb der Dienstzeit in besonderem Masse den Erwartungen an Auftreten und Haltung eines pflichtbewussten Soldaten».
Versicherungsschutz und Uniform
Traditionell verbindet die Schweizer Militärversicherung ihren Schutz für die Armeeangehörigen mit dem Tragen der Uniform – zum Beispiel bei der Heimfahrt im Privatfahrzeug. Diese schweizerische Regelung hat sicher Vorteile, ist aber nicht die einzig mögliche.
«In Deutschland ist das Tragen der Uniform nicht an einen Versicherungsschutz gebunden», so Strunk. «Bei uns gibt es den Wege-Unfall. Die Strecke vom Arbeitsplatz – also vom Dienstort – zum Wohnort unterliegt einer versicherungsrechtlichen Bestimmung, aber nicht das Tragen einer Uniform.»
Verbunden mit dem versicherungsrechtlichen Haftungsproblem ist auch die Frage, ob und wer die Soldaten kontrollieren kann, wenn sie – in Zivil – in Gruppen nach Hause fahren und sich unanständig benehmen.
«An Wochenenden und während den so genannten Versetzungstagen reisen sehr viele Bundeswehrangehörige. An diesen Tagen sind an den Bahnhöfen die so genannten Feldjäger-Streifen im Einsatz», erklärt Strunk. So nennt man in Deutschland die Militärpolizei. Diese achtet, wie in der Schweiz, auf die Disziplin der Soldaten.
In erster Linie auf jene, «die den Feldanzug tragen», so Strunk. «Die Feldjäger können aber bei Fehlverhalten auch eingreifen, wenn sie die zivil gekleideten Personen als Angehörige der Bundeswehr erkennen.»
swissinfo, Alexander Künzle
Ein hoher Militär der Schweizer Armee will mit einer Tradition brechen: Divisionär Eugen Hofmeister hat am Wochenende vorgeschlagen, Rekruten und Soldaten nicht mehr in Uniform in den Ausgang zu lassen.
«Persönlich bin ich der Meinung, dass wir uns eine Menge Probleme ersparen könnten, wenn wir die Angehörigen der Armee in Zivil in den Ausgang schicken würden», zitierte die Zeitung Sonntag Divisionär Hofmeister.
Er kritisierte, die Soldaten würden heute eine schlechte Visitenkarte abgeben.
Deshalb wäre es besser, wenn man die Soldaten gar nicht mehr als Armeeangehörige erkennen würde.
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