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Dispositiv gegen Geldwäscherei ausgedehnt

Das revidierte Geldwäschereigesetz wird auf die Finanzierung von Terrorismus ausgedehnt und die Wirksamkeit des Meldesystems verbessert. Der Ständerat bereinigte oppositionslos die letzte Differenz zum Nationalrat.

Mit der Gesetzesrevision folgt die Schweiz Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI). Zur Finanzierung des Terrorismus hinzu kommen neue Vortaten zur Geldwäscherei wie schwerer Schmuggel, Fälschung von Waren und Produktepiraterie.

Finanzintermediäre müssen einen Verdacht unverzüglich melden und werden auch verpflichtet, Art und Zweck der vom Kunden gewünschten Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Zudem dürfen Finanzintermediäre Dritte leichter über einen Verdacht informieren als bisher.

Die stellvertretende Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Räte aufgefordert, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Träte das neue Geldwäschereigesetz erst nach Ende April 2009 in Kraft, würde die Mitgliedschaft der MROS in der Egmont-Gruppe sistiert.

Die Egmont-Gruppe ist die weltweite Vereinigung von Meldestellen. Sie will unter den Meldestellen einen gesicherten, schnellen und rechtlich zulässigen Informationsaustausch mit Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung fördern.

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