Einfachere Einbürgerung: Regierung bleibt dabei
Jungen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation soll die Einbürgerung erleichtert werden. Der Bundesrat bleibt beim automatischen Bürgerrecht der dritten Generation bei Geburt.
In der wöchentlichen Sitzung am Mittwoch (27.06.) hat die Regierung die Vernehmlassungs-Resultate zur Revision des Bürgerrechts zur Kenntnis genommen. Die Revision des Bürgerrechtes sei grösstenteils auf positives Echo gestossen, hiess es. Bei der Weiterarbeit will der Bundesrat deshalb an seinen Vorschlägen weitgehend festhalten.
Die automatische Einbürgerung bei Geburt (ius soli) für die dritte Ausländergeneration fand laut dem zuständigen Ministerium eine Mehrheit. Dagegen wandten sich die SVP und vier Kantone. Mehrere Teilnehmer schlugen zudem vor, die automatische Einbürgerung an die Zustimmung der Eltern zu binden. Der Bundesrat will nun in der Botschaft darauf hinweisen, dass auch eine solche Lösung möglich ist.
Die überwiegende Mehrheit befürwortete die Erleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Widerstand meldete allerdings auch hier die SVP an, die höchstens zu administrativen Erleichterungen Hand bieten will. Mehrheitlich abgelehnt wurde dagegen der Erwerb des Bürgerrechts durch einfache Erklärung.
Rechtsmittel gegen willkürliche Entscheide
Positiv aufgenommen wurde die Einführung eines Rechtsmittels gegen willkürliche Einbürgerungs-Entscheide. Zudem sollen künftig nur noch Kosten deckende Gebühren verlangt werden. Auf Zustimmung stiess zudem die Herabsetzung der Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre. Die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen für die ordentliche Einbürgerung sollen höchstens drei Jahre betragen.
Vorlagen zur erleichterten Einbürgerung waren 1983 und 1994 in der Volksabstimmung gescheitert.
swissinfo und Agenturen
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