Der Preis der Autobahnvignette wird nicht auf 120 Franken verdreifacht. Dafür verdoppelt der Nationalrat die Busse für eine fehlende Vignette auf 200 Franken.
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Die Grosse Kammer hat das Nationalstrassen-Abgabegesetz mit 106 zu 50 Stimmen verabschiedet und an den Ständerat überwiesen.
Bereits am Vortag hat sie beschlossen, das bisher auf Verordnungsstufe geregelte Vignetten-Prinzip im Gesetz zu verankern. Dafür wurde die Einführung einer E-Vignette abgelehnt und auch die Verankerung des Vignetten-Preises von 40 Franken in der Verfassung.
Die Vorschläge der Grünen, den Vignettenpreis zu verdreifachen und eine Zwei-Monats-Vignette für 40 einzuführen, scheiterten.
Weiter sprach sich der Rat gegen eine Übertragung der Vignetten-Kontrolle an Private aus.
Gemäss dem neuen Gesetz sind künftig alle Motorfahrzeuge, die nicht der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt sind, zur Nationalstrassenabgabe verpflichtet. Subsidiär zum Fahrzeugführer sind künftig auch die Fahrzeughalter abgabepflichtig.
swissinfo und Agenturen
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