Fünfte Schweiz: einfacher abstimmen!
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen ihre politischen Rechte leichter wahrnehmen können. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates macht dazu Vorschläge.
Mit einer Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmende Personen von der Pflicht zu entheben, sich alle vier Jahre neu ins Stimmregister eintragen zu müssen.
Der Bundesrat soll laut der Kommission den Kantonen empfehlen, die Stimmregister der Auslandschweizer auf kantonaler statt auf Gemeinde-Ebene zu führen. Weiter sollen auch die noch fehlenden Kantone für Auslandschweizer das Wahlrecht bei den Ständeratswahlen einführen.
Kein Auslandschweizerrat
Mit einem Postulat beauftragte die Kommission den Bundesrat weiter, die politische Information der im Ausland lebenden Schweizer im Rahmen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu prüfen. Hingegen verzichtet die SPK auf die Schaffung eines Auslandschweizerrats.
Auslandschweizerinnen und -schweizer verfügen seit 1977 über das Stimm- und Wahlrecht. In der Praxis bestehen laut der Kommission aber verschiedene Schwierigkeiten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen das Abstimmen aus dem Ausland erleichtern.
swissinfo und Agenturen
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