Gegen rassistische Disco- und Bar-Verbote
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) kämpft dagegen, dass Besuchern wegen ihrer Hautfarbe, ethnischen Herkunft oder Religions-Zugehörigkeitder der Zutritt zu Discos, Bars oder Cabarets verweigert wird. Er hat dazu ein Merkblatt verfasst.
Rassistische Diskriminierungen am Disco-Eingang seien nicht tolerierbar, sagte EKR-Präsident Georg Kreis am Donnerstag vor den Medien in Bern.
Die EKR hat ihr Merkblatt, das den Gastro-Betrieben Hilfe für korrektes Verhalten bieten will, zusammen mit dem Gemeinderat der Stadt Bern und der Organisation gggfon (Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) erarbeitet. Der Leitfaden wird vorerst mit einer Auflage von 3000 Exemplaren verteilt.
Gemäss ERK dürften die Betriebe durchaus eine Gästeselektion vornehmen. Dabei dürfe aber das Diskriminierungsverbot nicht verletzt werden.
So hätten etwa Discobetreiber das Recht, für eine gute Geschlechterdurchmischung zu sorgen und Frauen- oder Männerabende durchzuführen. Gemäss den Richtlinien der EKR ist auch die Zutrittsverweigerung bei notorischen Störefrieden zulässig.
An die Politik richtet sich zudem der Wunsch, minimale Anforderungen an die Arbeitsbedingungen und die Personalausbildung in den Sicherheitsfirmen auch auf Gesetzesstufe festzulegen.
swissinfo.ch und Agenturen
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