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Innerrhoder mit neuem Landeshauptmann und für Sonntagsverkauf

Die Innerrhoder Landsgemeinde wählte einen neune Landeshauptmann und entschied über 13 Sachgeschäfte. Keystone

Der neue Innerrhoder Landwirtschaftsdirektor heisst Lorenz Koller. Die Landsgemeinde in Appenzell wählte den 43-Jährigen am Sonntag (29.04.) mit klarem Mehr zum neuen Landeshauptmann. Eine Initiative zur Einschränkung des Sonntagsverkaufs lehnte sie ab.

Der Ingenieur-Agronom Lorenz Koller ersetzt Josef Inauen, der altershalber demissionierte. Koller wurde von CVP, SVP, den Bauern und den Arbeitnehmern unterstützt.

Sein Gegenkandidat, Sepp Schmid (32), der von einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen worden war, unterlag klar. Parteipolitik spielt in Innerrhoden eine sehr untergeordnete Rolle.

Bestätigungswahlen

Als regierender Landammann (Regierungspräsident) wurde Carlo Schmid (51) für ein weiteres Jahr gewählt. Bruno Koster (43) wurde als stillstehender Landammann (Regierungsvizepräsident) bestätigt.

Wiedergewählt wurden auch die übrigen Mitglieder der siebenköpfigen Standeskommission (Regierung): Statthalter Hans Hörler, Bauherr Hans Sutter, Landesfähnrich Alfred Wild und Säckelmeister Paul Wyser. Als neue Kantonsrichterin wurde Beatrice Fuchs (44) als vierte Frau in das 13-köpfige Gremium gewählt.

Liberalisierter Sonntagsverkauf

Die Initiative «Sonntag soll Sonntag bleiben» wurde nach intensiver Diskussion abgelehnt. Kirchliche Kreise und Gewerbe wollten den Sonntagsverkauf nur Läden erlauben, die punkto Umsatz und Sortiment einen vorwiegenden Anteil an tourismusrelevanten Produkten und Dienstleistungen führen. Zudem wollten sie die Öffnungszeiten um eine Stunde kürzen.

Jetzt bleibt es bei der Variante, die der Grosse Rat beschloss: Läden mit bedeutendem touristischem Sortiment dürfen an öffentlichen Ruhetagen von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein. Damit wird verhindert, dass auch Grossverteiler vom Sonntagsverkauf profitieren können.

Ausserdem billigte die Landsgemeinde einen Polizeiartikel in der Verfassung, das neue Polizeigesetz, das Wasserbaugesetz, das Energiegesetz, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das Sozialhilfegesetz, drei Strassenbaukredite, Anpassungen kantonaler Gesetze an Bundesgesetze sowie die Änderung prozessualer Bestimmungen.

swissinfo und Agenturen

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