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Jugendsession bleibt im Bundeshaus

Die Eidgenössische Jugendsession darf weiterhin im Bundeshaus tagen. Sie sei zu einer festen Institution geworden und erhalte eine Ausnahmegenehmigung, gab Nationalrats-Präsident Peter Hess bekannt.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV zeigte sich erfreut, dass die Solidaritätswelle mit über 12’000 Petitionsunterschriften innerhalb einer Woche Erfolg zeitigte.

Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat auf ein Wiedererwägungsgesuch der Jugendverbände hin entschieden, dass die Jugendsession weiterhin im Parlamentsgebäude tagen darf. Die von der Bundesversammlung im Jubiläumsjahr 1991 ins Parlamentsgebäude eingeladene Jugendsession sei zu einer festen Institution geworden. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zur Zukunft des Landes, indem sie die Jugend für Themen sensibilisiere, die von nationaler Bedeutung seien, wurde der Entscheid begründet.

Mit dem Entscheid bekräftige die Verwaltungs-Delegation die Auffassung, dass die Tätigkeit der jungen Politikerinnen und Politiker weiterhin unterstützt werden solle. Abgesehen von dieser Ausnahme halte die Verwaltungs-Delegation an ihrem früheren Entscheid fest, bei der Bewilligung ausserparlamentarischer Veranstaltungen im Bundeshaus künftig wieder eine restriktive Haltung einzunehmen. Die SAJV und das Sekretariat der Jugendsession zeigten sich erfreut über den Entscheid.

Die innerhalb einer Woche gesammelten 12’437 Unterschriften, eine breite Solidaritätswelle und die politische Unterstützung insbesondere der parlamentarischen Gruppe Jugend unter dem Präsidium von Brigitta Gadient (SVP/GR) hätten ihre Wirkung nicht verfehlt. Dank dieser Unterstützung könne die Jugendsession weiterhin im Bundeshaus stattfinden und viele Jugendliche daran teilnehmen lassen.

Die Eidgenössische Jugendsession wurde 1991 im Rahmen der damaligen 700-Jahr-Feiern eingeführt. Sie soll den Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich auf nationaler Ebene politisch zu engagieren.

swissinfo und Agenturen

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