
Rechtshilfeabkommen Schweiz-Italien

Schweizer Rechtsexperten treffen in Rom Vertreter des italienischen Justizministeriums. Im Zentrum steht das Rechtshilfe-Abkommen.
Das von der Schweiz bereits 1998 ratifizierte Vertragswerk wurde im italienischen Parlament erst im August dieses Jahres behandelt. Abgeordnete von Ministerpräsident Silvio Berlusconis Partei verabschiedeten jedoch ein zusätzliches Gesetzespaket, das «dem Geist des ursprünglichen Abkommens total widerspricht», wie Bundesrätin Ruth Metzler klagte.
Um Klarheit über die Konsequenzen der «Lex Berlusconi» zu bekommen, schickt das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun eine Delegation hoher Magistraten nach Rom – angeführt vom Tessiner Generalstaatsanwalt Luca Marcellini. Unterstützt wird die Delegation in Rom vom Schweizer Botschafter Alexis P. Lautenberg.
Gedanken an Kündigung
Ruth Metzler erwartet von der Delegation einen detaillierten Bericht. EJPD-Sprecher Folco Galli schliesst nicht aus, dass die Schweiz «rein theoretisch» das bilaterale Abkommen kündigen könnte.
«Nur der Bundesrat ist befugt, internationale Rechtsverträge zu kündigen, welche die Schweiz unterschrieben hat», erklärt dazu Rechtsprofessor Giorgio Malinverni von der Universität Genf.
Schutz für Berlusconi
Die Schweiz kritisiert, dass durch das italienische Gesetz formale Hindernisse aufgebaut würden. «Es kann nicht der Sinn eines Rechtshilfe-Abkommens sein, Rechtshilfe zu erschweren», sagte Ständerat Bruno Frick (CVP/SZ), Präsident der Aussenpolitischen Kommission, nach einem Italien-Besuch Mitte Oktober.
Kritiker werfen dem italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi vor, das Gesetz geschaffen zu haben, um sich damit einer Reihe von Verfahren zu entledigen. Ein grosser Teil des Beweismaterials, das aus der Schweiz stammt, gilt nun aus formellen Gründen bei Prozessen gegen Berlusconi und dessen Fininvest-Holding als unzulässig.
swissinfo und Nicole della Pietra (sda)

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