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Schengen: Kantone behalten ihre Kompetenzen

Das Schengen-Abkommen vergrössert die Personen-Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Keystone

Ein Beitritt der Schweiz zum Abkommen von Schengen würde die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht grundsätzlich berühren. Das hält der Bundesrat in seiner Antwort auf ein Schreiben der Konferenz der Kantonsregierungen fest.

Das Schengener Abkommen schreibe einem Staat nicht vor, wie er Ausgleichsmassnahmen vornehmen müsse. Deshalb werde die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht in Brüssel am Verhandlungstisch entschieden, steht in der am Mittwoch vom Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) publizierten Stellungnahme der Landesregierung.

So würden die nötigen Umsetzungs-Massnahmen für den polizeilichen Bereich im Rahmen des Projekts USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit) getroffen. Diese wird von Bund und Kantonen gemeinsam geführt.

Volle Kooperation

Der Bundesrat hält weiter fest, dass die laufenden Vorverhandlungen mit der EU-Kommission wichtige Hinweise bringen würden über die Ausgestaltung eines Schengen-Abkommens der Schweiz mit der EU. Gewissheit über die definitive Ausgestaltung könnten aber erst die eigentlichen Verhandlungen bieten.

So liessen sich zahlreiche Umsetzungsfragen erst nach Vorliegen eines Verhandlungsresultats beantworten. Der Bundesrat verspricht den Kantonen, er werde sie vollumfänglich über die Ergebnisse der Vorverhandlungen orientieren und bei der Erarbeitung des Verhandlungsmandates konsultieren. Die Regierung strebe selbst ein möglichst weitgehendes Mitwirkungsrecht an.

Chance für die Schweiz

Zugleich hält die Landesregierung in ihrer Antwort fest, dass ein Mitwirken der Schweiz im sich bildenden europäischen Sicherheitsraum eine Chance sei, um die Interessen der Schweiz optimal wahren zu können. Die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung erscheine heute zudem dringender denn je.

Die Staaten, die beim Schengen-Abkommen mitmachen verzichten auf Grenzkontrollen ihrer gegenseitigen Bürger und Bürgerinnen. Dafür werden die Grenzkontrollen an den Aussengrenzen verschärft. Das Abkommen umfasst zudem eine gemeinsame Visa- und Asylpolitik, eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit und einen verstärkten Informationsaustausch, zum Beispiel im Fall gesuchter oder unerwünschter Personen.

swissinfo und Agenturen

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