Tankstellen-Shops müssen nachts schliessen
Tankstellen-Shops müssen nachts zwischen ein und fünf Uhr geschlossen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von sieben Zürcher Tankstellenbetreibern abgewiesen. Laut Gericht hat ein Grossteil der Bevölkerung kein Bedürfnis für Nachteinkäufe.
Sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich und Winterthur führen ihre Shops seit zehn Jahren im 24-Stunden-Betrieb, was von den Zürcher Behörden toleriert wurde. 2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ihnen dann aber die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit.
Das Seco gewährte den Betreibern eine Anpassungsfrist bis Ende Juni 2009. Weiter ohne Bewilligung zulässig blieb die durchgehende Öffnung von Bistros und der Benzinausschank. Die Betreiber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im März zunächst die weitere Daueröffnung der Shops während des Verfahrens erlaubte.
Nun haben die Richter in Bern die Beschwerden abgewiesen. Laut den Urteilen besteht für Wareneinkäufe zwischen ein Uhr nachts und fünf Uhr morgens bei einem Grossteil der Bevölkerung kein besonderes Bedürfnis, das eine Ausnahme vom gesetzlichen Nachtarbeitsverbot rechtfertigen könnte.
swissinfo.ch und Agenturen
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