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Tinner-Verfahren polizeilich unterstützen

Im Atomschmuggel-Verfahren gegen die Gebrüder Tinner und deren Vater soll das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt wieder polizeiliche Unterstützung erhalten. Das will der Bundesrat.

Die Landesregierung werde die erforderliche Unterstützung für die korrekte Abwicklung des Strafverfahrens sicherstellen, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, wie ihr Departement am Montag ein Zitat des SonntagsBlicks bestätigte.

Untersuchungsrichter Andreas Müller erklärte, er habe diese Aussage mit Freude zur Kenntnis genommen. Der Direktor des Bundesamtes für Polizei, Jean-Luc Vez, hatte dem Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 11. Juli 2008 die Unterstützung der Ermittlungen im Fall Tinner durch die Bundeskriminalpolizei entzogen.

Dieses auch vom Bundesrat unterstützte Verbot war von der Geschäftsprüfungs-Delegation des Parlamentes (GPDel) in dem am 22. Januar veröffentlichten Bericht als rechtlich bedenklich bezeichnet worden. Sie hatte den Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Untersuchungsrichter die ihm gesetzlich zustehende gerichtspolizeiliche Unterstützung erhält.

Das Verfahren im Fall Tinner war bereits durch die vom Bundesrat angeordnete Aktenvernichtung behindert worden.

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