
Verfahren gegen Gaddafi-Sohn eingestellt
Die Genfer Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren gegen Hannibal Gaddafi und dessen Ehefrau ein.
Der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli hat diesen Entscheid am Mittwoch bekannt gegeben.
Der Beschluss war erwartet worden, nachdem die beiden Angestellten des Ehepaars ihre Strafanzeige wegen Misshandlungen zurückgezogen hatten.
Der Sohn und die Schwiegertochter des libyschen Staatschefs Muammar Gaddafi waren am vergangenen 15. Juli auf Grund der Anzeige wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Nötigung in Genf vorübergehend verhaftet worden.
Der Fall löste Retorsionsmassnahmen Libyens und eine Krise in den diplomatischen Beziehungen zwischen Bern und Tripolis aus.
Die Einstellung des Strafverfahrens war von libyscher Seite neben einer Schweizer Entschuldigung als Bedingung für die Lösung der Krise genannt worden.
Die beiden Klagenden, eine Tunesierin und ein Marokkaner, haben inzwischen eine Jahresaufenthaltsbewilligung in der Schweiz und eine Entschädigung in unbekannter Höhe von Unbekannt erhalten.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Einstellung des Genfer Strafverfahrens gegen Hannibal Gaddafi und dessen Ehefrau als wichtiges Element im Prozess zur Beilegung der Angelegenheit bezeichnet.
Das EDA habe von der Einstellung Kenntnis genommen, sagte EDA-Sprecher Lars Knuchel auf Anfrage.

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