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Volksinitiative für öffentlichen Verkehr eingereicht

Das Schweizer Stimmvolk wird voraussichtlich darüber entscheiden können, ob der öffentliche Verkehr mehr Geld und die Strasse dafür weniger erhalten soll. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und über 20 Partnerorganisationen haben die Initiative für den öffentlichen Verkehr" eingereicht.

Die Volksinitiative hatte im März 2009 einen Blitzstart hingelegt: In nur fünf Monaten zeigten sich 90’000 Personen bereit, das Begehren zu unterstützen. Kurz vor Beginn der Herbstsession hat der VCS am Montag nun in Bern die Initiative mit 140’759 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben.

Konkret wollen die Verbände und Parteien neu regeln, wie die Einnahmen aus der Mineralölsteuer verteilt werden. Vom Anteil, der nicht in die Bundeskasse fliesst, soll neu je die Hälfte an den Schienenverkehr und den Strassenverkehr gehen. Heute kommen davon 75% der Strasse und 25% der Schiene zu Gute.

Nach Berechnung des VCS stünden bei einer Annahme der Initiative zusätzlich 800 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung, um die Eisenbahn-Infrastruktur auszubauen. Auch die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene soll mit diesen Mitteln gefördert werden.

Mit dem zusätzlichen Geld könnten im nächsten Vierteljahrhundert «die dringenden Projekte» finanziert werden, um die Pendlerströme zu bewältigen, so VCS-Präsidentin Franziska Teuscher. «Und zwar ohne neue Steuern, ohne zusätzliche Abgaben für die Automobilisten und ohne höhere Billettpreise im öffentlichen Verkehr.»

Der Touring Club Schweiz (TCS) bezeichnet die VCS-Initiative als «Lug und Trug». Das wahre Ziel der Initiative bestehe darin, rund drei Viertel der für die Strasse bestimmten Mittel des Bundes für den öffentlichen Verkehr zu verwenden.

«Die Initianten nehmen damit wissentlich in Kauf, dass der Strassenunterhalt mangels Mitteln vernachlässigt, dass der Ausbau und die Fertigstellung der Autobahnen auf unbestimmte Zeiten aufgeschoben werden müssen», heisst es in der Medienmitteilung.

swissinfo.ch und Agenturen

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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