Ziviler Ersatzdienst: Tatbeweis genügt
Die Gewissensprüfung für Militärdienstverweigerer hat ausgedient: Auch dem Ständerat genügt der Tatbeweis, die Leistung des Anderthalbfachen des verweigerten Militärdienstes.
Mit 24 zu 11 Stimmen lehnte es die kleine Kammer ab, den Verlängerungsfaktor von 1,5 auf 1,2 zu senken, da der Zivildienst physisch und psychisch weniger belastend sei als der Militärdienst. Damit folgt der Rat dem Bundesrat und der grossen Kammer.
Gestrichen wurde die vom Nationalrat eingeführte Möglichkeit, den Faktor auf 1,8 zu erhöhen, wenn die Armeebestände wegen einer unerwartet starken Zunahme der Zivildienstgesuche nicht mehr garantiert sein sollten. Deshalb muss das Zivilgesetz noch einmal in den Nationalrat zurück.
Mit der Aufhebung der Zulassungskommissionen könnten rund 4 Mio. Franken eingespart werden. Diskussionslos passierte eine Gesetzesänderung, mit der die Mindestabgabe des Wehrpflichtersatzes auf 400 Franken verdoppelt wird.
Die Landesragierung rechnet mit einer leichten Zunahme der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst.
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