
Schwyzer Kantonalbank darf künftig Filialen in anderen Kantonen eröffnen
Schwyz (awp/sda) – Die Schwyzer Kantonalbank (SKB) darf künftig auch in anderen Kantonen Zweigstellen eröffnen. Das hat der Kantonsrat am Mittwoch im Rahmen der Totalrevision des Kantonalbank-Gesetzes beschlossen. Das Gesetz wurde mit 89 zu 6 Stimmen verabschiedet.
Mit dem neuen Gesetz soll sich die SKB, die wegen ihrer soliden Geschäftspolitik vor und während der Finanzkrise viel Lob erhielt, weiter entwickeln können. Auch ausserhalb der Kantonsgrenzen, indem die SKB in der ganzen Schweiz Zweigstellen betreiben darf.
Ein paar Kantonsräte der SVP waren allerdings der Ansicht, dass die Schwyzer Staatsgarantie nur für Filialen im Kanton Schwyz gelten dürfe. Eine Staatshaftung bei ausserkantonalen Zweigstellen sei zu riskant. Doch die Mehrheit war anderer Meinung.
Die Geschäfte könnten nicht an der Kantonsgrenze enden, sagte ein FDP-Sprecher. Er verwies auf die wirtschaftlich interessante Region am Oberen Zürichsee in den Kantonen Zürich und St. Gallen. Und ein CVP-Kantonsrat meinte, die SKB müsse gleich lange Spiesse haben wie etwa die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die Richtung Innerschweiz expandieren wolle.
Die Expansion hat allerdings Grenzen: Unbestritten war, dass die Schwyzer Kantonalbank im Ausland keine Zweigstelle betreiben darf. Die Beschränkung der Auslandaktivitäten lockert das neue Gesetz von drei auf fünf Prozent der Bilanzsumme.
mk